„Kategorie C“-Konzertverbot war rechtswidrig
Ende April letzten Jahres sollte im Clubhaus der „Outlaws MC Heinsberg“ in Hückelhoven-Baal die Hooligan-Rockband „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ auftreten. Die Stadt Hückelhoven verbot kurzerhand das Konzert, wogegen seitens der Veranstalter geklagt wurde. Das Verwaltungs-gericht Aachen stufte das Verbot seitens der Behörden als rechtswidrig ein und gab der Klage des Rockerclubs statt. Das Gericht sah die Verbotsverfügung als mangelhaft an, da einerseits der Kläger vor dem Verbot nicht angehört worden sei und zum anderen habe keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestanden, wie die Stadt in ihrer Ordnungsverfügung behauptete. Hierfür fehlten konkrete Anhaltspunkte. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.