Aktionsbüro Mittelrhein-Verfahren 2.0 gescheitert
Heute hat nach diversen Rügen seitens der Verteidigung die 12. Strafkammer des OLG Koblenz festgestellt, dass sie in dem Verfahren nicht ordnungsgemäß besetzt ist. In dem Beschluss heißt es:
„Die 12. große Strafkammer ist ausweislich des für das Geschäftsjahr 2018 gültigen Geschäftsverteilungsplans als allgemeine Strafkammer besetzt, müsste in hiesigem Strafverfahren zum Aktenzeichen (…) jedoch als Staatsschutzkammer entscheiden, obwohl eine andere Kammer des Landgerichts Koblenz nach der gültigen Geschäftsverteilung für Staatsschutzsachen zuständig ist. Damit liegt unter Berücksichtigung des Konzentrationsgrundsatzes des § 74a GVG eine vorschriftswidrige Besetzung der 12. großen Strafkammer vor.“
Damit ist auch im zweiten Anlauf das Aktionsbüro Mittelrhein-Verfahren wg. struktuerellem Unvermögen der Verwaltung schon wieder gescheitert. Schon der erste Prozess musste nach mehreren Hundert Verhandlungstagen aus organisatorischen Gründen beendet werden. Da aber im staatlich verordneten ‚Kampf gegen Rechts‘ geltendes Recht eine immer geringere Rolle spielt, wurde ein zweites Verfahren seitens der Staatsanswaltschaft regelrecht erzwungen.
Das Verfahren wird, sofern es nicht endlich eingestellt werden sollte, erneut terminiert werden.