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Nationale Partei – DER III. WEG

Bundesgerichtshof verwirft Revision im Altermedia-Prozess

03.08.2019 - 15:49

Am vergangenen Mittwoch ließ der Bundesgerichtshof verkünden, dass er den Revisionsantrag zu einer Haftstrafe im Altermedia-Prozess verworfen hat. Somit muss der ehemalige Betreiber für 2 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Das Urteil wurde bereits im Februar 2017 vom Oberlandesgericht Stuttgart verkündet.

Bei Altermedia handelte es sich um eine nationalistische Internetseite. Laut Gericht waren der Betreiber und auch weitere Nationalisten „Rädelsführer bzw. Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, die spätestens seit Juni 2012 die Internetplattform “Altermedia Deutschland” betrieben. Ziel der Angeklagten war es, dem sogenannten “Nationalen Widerstand” dauerhaft eine Internetseite zur Verfügung zu stellen, auf der Äußerungen, die dieser Grundhaltung entsprachen, ohne Einschränkung kundgetan werden durften, unabhängig davon, ob diese strafrechtlich relevante Inhalte hatten. Die Angeklagten nahmen dabei insbesondere billigend in Kauf, dass in die Plattform auch Beiträge zur Leugnung des Holocausts und zur Verunglimpfung von Juden, Muslimen, Ausländern und Flüchtlingen eingestellt wurden, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.“