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Nationale Partei – DER III. WEG

Erklärung des Gesamtvorstandes zur Causa Walter Strohmeier

15.06.2020 - 09:00

Der Vorsitzende des Gebietsverbandes Süd, Walter Strohmeier, hat mit Wirkung zum 11. Juni 2020 alle Ämter niedergelegt und ist von seinem Mitgliedsstatus zurückgetreten. Grund für diesen Schritt war eine Verurteilung wegen Untreue am 10. Juni 2020. Verurteilt wurde er wegen Untreue in 250 Fällen mit einem Gesamtbetrag von rund 45.000 Euro, die er vom Konto seines ehemaligen Arbeitgebers genommen und für Online-Glücksspiel ausgegeben hatte. Walter räumt in einer Erklärung an den Parteivorstand die wesentlichen Vorwürfe ein:

Richtig ist, dass ich 2019 bei meinem damaligen Arbeitgeber Gelder veruntreut habe und mit diesem Geld in einem Online Casino Glücksspiele gespielt habe. Die Umstände, die zu diesem Verhalten geführt haben, sind in einer sich damals entwickelten Spielsucht zu finden, mit der ich Verhaltensweisen an den Tag legte, die weder eines Funktionärs einer nationalrevolutionären Bewegung würdig sind, noch sich sonst mit irgendwelchen Werten oder Tugenden eines gemeinschaftlich denkenden Deutschen in Verbindung bringen lassen. […]

Bei allen Einzelpersonen sowie der gesamten Gemeinschaft, die ich mit meinen Handlungen enttäuscht habe, möchte mich aufrichtig entschuldigen.

[Aus der Erklärung Walter Strohmeiers an den Parteivorstand vom 11.06.2020]

Die Niederlegung der Ämter und der Rücktritt von der Vollmitgliedschaft sind die notwendigen Konsequenzen, die Walter Strohmeier hier zieht. Er kommt hiermit entsprechenden Ordnungsmaßnahmen des Gesamtvorstandes zuvor. Dieser erhielt auch erst am 10. Juni 2020 durch Presseberichte von den Vorwürfen Kenntnis, was als besonders schmerzlich innerhalb des Vorstands empfunden wurde.

In einer eilig einberufenen Vorstandssitzung am Sonntag, den 14. Juni 2020 wurde folgendes beschlossen:

  • Die Tathandlung wird verurteilt. Sie ist nicht vereinbar mit den weltanschaulichen Prinzipien unserer nationalrevolutionären Partei.
  • In einer öffentlichen Erklärung wird zu dem Vorgang Stellung genommen. Dies ist notwendig, um den Mitgliedern und Sympathisanten unserer nationalrevolutionären Bewegung zu zeigen, dass wir auch nach innen hin unsere Ansprüche konsequent durchsetzen, unabhängig von der Position des Verursachers.
  • Da Strohmeier den ernsthaften Willen zeigt, die für das Vergehen ursächliche Spielsucht in den Griff zu bekommen, findet kein kompletter Ausschluss aus der Partei statt. Eine Fördermitgliedschaft ist daher weiterhin möglich. Diese ist jedoch nur gegeben, da:
    • Walter Strohmeier bereits 25.000 Euro und damit über die Hälfte des veruntreuten Geldes zurückgezahlt hat
    • keine Parteifinanzen von der Veruntreuung betroffen waren
    • er einen ernsthaften Willen der Aufarbeitung zeigt

Überall wo mit Menschen zusammengearbeitet wird, können menschliche Schwächen und Fehler vorkommen. Das ist menschlich und passiert unabhängig vom Parteibuch oder der weltanschaulichen Ausrichtung. Die jeweiligen Organisations- und Parteileitungen haben hier wenig Einfluss, ob derartige Mängel auftreten. Hingegen liegt es sehr wohl in der Hand der Leitung, wie mit solchen Vorfällen umgegangen wird. Hier wollen wir als die Partei „Der III. Weg“ einen offenen und ehrlichen Umgang, nach innen und auch nach außen, pflegen. Die Fehler anderer Vereinigungen, menschliche Fehler und Vergehen stillschweigend zu dulden oder gar noch zu vertuschen, da der Verursacher viele und/oder wichtige Aufgaben übernimmt, wollen wir nicht begehen. Bekanntlich werden bei den Funktionären unserer Partei zudem noch strengere Vorgaben angelegt, da diese auch nach innen als Vorbild dienen müssen. Die politischen Verdienste, die gerade auch Walter vorweisen kann, können die Tat nicht wettmachen. Gleichwohl müssen wir bei begangenen Fehlern eine Besserungsabsicht, sofern sie denn deutlich und glaubwürdig geäußert wird, zugestehen. Dies natürlich nur, sofern die Fehler nicht im krassen Gegenteil zu unseren weltanschaulichen Grundsätzen gehören. Trotz der Vorkommnisse wird daher Walter ein Teil unserer Kampfgemeinschaft bleiben, hier wollen wir ihm auch helfen und die Chance einräumen, die begangenen Fehler aufzuarbeiten und seine Spielsucht zu besiegen. Auch der Familie von Walter gilt daher unsere Solidarität.

Der Parteivorstand, 15. Juni 2020