Bundestag schränkt Bürgerrechte im Netz weiter ein
Unter dem Namen „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Anbietern von Onlinediensten dazu verpflichtet, sensible Daten an Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Betroffen von dem Gesetz sind neben sozialen Netzwerken auch E-Maildienste, Messenger wie WhatsApp und sogar Onlinedating Plattformen. Zu den Nutzerdaten, die dieses herausgeben müssen, gehören neben dem Namen und Anschrift des Nutzers auch dessen IP Adresse und sogar Passwörter zu Konten, Endgeräten und diversen Diensten. Wie genau die Herausgabe von Passworten in der Praxis geschehen soll, ist fraglich, da Passworte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht im Klartext von Anbietern gespeichert werden dürfen.
So wie Passworte üblicherweise gespeichert werden, sind sie für Sicherheitsbehörden nicht unmittelbar verwertbar. Sicher fühlen sollte man sich jedoch deswegen nicht, so ist es denkbar, dass Anbieter dazu übergehen Passworte, die sie herausgeben müssen, beim Login abzufangen oder den Sicherheitsbehörden Zugriffsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die das eigentliche Passwort umgehen. Die Zukunft wird zeigen, welche Praxis sich hier etabliert. Erwähnenswert ist ebenfalls, dass Endgeräte zu den Dingen gehören, auf die der Staat gerne Zugriff hätte. Unter Endgeräte fallen Computer, Smartphones, Tablets, aber prinzipiell auch alle anderen mit dem Internet verbundenen Geräte. Der Zugriff könnte damit auch Smartspeaker, Fernseher oder Autos umfassen. Dies würde eine Überwachung ohne Gleichen ermöglichen.
Meldepflicht und mehr Verbote
Für die Abfrage von Passwörtern und Sicherheitskennungen ist zumindest noch eine richterliche Genehmigung erforderlich. IP-Adressen und Nutzernamen können dagegen von jeder Behörde erfragt werden, die „besonders schwere Straftaten“ verfolgt oder für die „Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständig“ ist. Dass das BKA eine liberale Definition von „besonders schwere Straftaten“ und Ähnlichem hat, zeigt die bereits existierende Möglichkeit zur Bestandsdatenauskunft. Einer ehemaligen Behördenleiterin zufolge soll das BKA mit dieser Auskunft ganze Netzwerke auskundschaften, auch wenn sich darunter unverdächtige Personen befinden oder es sich nur um Hausbewohner handelt. Bereits lose Kontakte zu Verdächtigen sollen ausreichen, um selbst ins Visier des BKA zu kommen. Bei Ermittlungen gegen „extremistischen Vereinigungen“ sei zudem teils noch nicht einmal klar gewesen, welche Straftaten oder ob überhaupt Straftaten von der Vereinigung begangen worden seien.
Ebenfalls neu im verabschiedeten Gesetzentwurf ist die Meldepflicht, die dieser bringt. Mussten Plattformen wie Twitter oder Facebook strafrechtlich relevante Inhalte wie „Hassbeiträge“, Terrorpropaganda oder Kinderpornografie bis jetzt nur löschen, müssen diese nun zusätzlich noch zusammen mit der Internetkennung desjenigen, der dies eingestellt hat, an das BKA gemeldet werden. Welche Inhalte strafrechtlich relevant sind, wurde ebenfalls ausgeweitet. So wird in Zukunft bereits das „Billigen“ oder Androhen von Straftaten in sozialen Netzwerken strafbar sein, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört wird. Ebenfalls strafbar werden Drohungen mit Taten, die die sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit einer Person betreffen. Auch die Drohungen gegen Sachen von bedeutendem Wert einer Person sollen strafbar sein.
Zensur durch Gummiparagrafen
Sowohl die Herausgabe von Passwörtern als auch die Meldepflicht sind auf breite Ablehnung gestoßen, da man die Entstehung einer „Verdachtsdatenbank“ fürchtet. Die Löschpflicht zeigte bereits, dass Plattformanbieter aus Angst vor heftigen Bußgeldern auf Nummer sichergehen und lieber mehr löschen als zu wenig. Die teils schwammigen Definitionen von Delikten wie Volksverhetzung macht eine objektive Beurteilung der Inhalte nicht einfacher. Der Wirbel um die „taz“ Kolumne zeigte überdeutlich, dass der eigentliche Inhalt oft weniger wichtig ist als die Frage, von wem es kommt und gegen wen es geht. Weiter haben sich die automatischen Systeme, die einige Anbieter nutzen, um Inhalte zu filtern, als unfähig erwiesen zwischen beispielsweise Drohungen und Satire, Terrorpropaganda oder einem Bericht über Terrorismus zu unterscheiden. All dies führt dazu, dass der Staat private Unternehmen dazu nötigt, eine Zensur des Sagbarem an seiner Stelle vorzunehmen, und zwar, schon bevor einschlägige Gesinnungsparagrafen verletzt wurden. Mit der kommenden Meldepflicht wir damit jeder, der sich mit seiner Meinung auch nur in der Nähe einer Grauzone befindet, sich darauf einstellen müssen, seinen Namen beim BKA wiederzufinden.
Diesen massiven Eingriff in die Bürgerrechte begründet Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) damit, dass „Extremisten sich nicht aus dem Nichts radikalisieren“ und meint damit wohl, dass Unterhaltungen im Netz die Menschen radikalisieren würden. Vielleicht sollte sie dann als Nächstes noch die Nachrichten verbieten, denn schon das, was dort tagtäglich zu lesen ist, reicht schon lange aus, um früher oder später noch den Tolerantesten gegen diesen Staat aufzubringen.

