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Nationale Partei – DER III. WEG

Staatsanwaltschaft zeigt Verachtung für deutsche Opfer

28.08.2020 - 10:00

Immer wieder kommt es in Fällen von Ausländerkriminalität zu Urteilen, die fassungslos machen. Aber auch Entscheidungen von Staatsanwaltschaften lassen sich oft mit juristischem und menschlichem Sachverstand nur schwer nachvollziehen.

Der folgende Fall zeigt exemplarisch, mit welcher Verachtung manche Repräsentanten des „Rechtsstaates“ gegenüber deutschen Opfern von Ausländergewalt agieren. Um das Opfer vor weiteren staatlichen Übergriffen zu schützen, haben wir den Fall anonymisiert.

 

Der Sachverhalt

In einer mittelgroßen deutschen Stadt befand sich das spätere jugendliche Opfer zusammen mit einer Freundin auf dem Parkplatz eines Fastfood Restaurants. Der Jugendliche hatte den rechten Arm in einem Gips. Dort kam es zu einem aufeinandertreffen mit einer ebenfalls jugendlichen multikulturellen Gruppe aus zunächst vier, später fünf Personen. Das zu diesem Zeitpunkt einzige Mädel aus dieser Gruppe sprach die beiden an. Hintergrund hierfür war ein Streit mit einer zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesenden Freundin des Mädels. Diese kam zu einem späteren Zeitpunkt noch auf Seiten der Multikulti-Gruppe hinzu.

Es entwickelte sich ein Streitgespräch, in dessen Verlauf das spätere Opfer mehrfach von dem Mädel beleidigt und bespuckt wurde. Auch die drei türkischen Begleiter des Mädels gaben sich bewusst provokant und angriffslustig. Das spätere Opfer wiederum tätigte im Laufe des Gesprächs sinngemäß die Aussage „die meisten Türken haben keine Ehre und gehen immer zu dritt auf einen los“.

Da diesem Mädel das spucken und beleidigen nicht ausreichte, trat sie im weiteren Verlauf dem Opfer in die Genitalien. Der Jugendliche schubste daraufhin die Angreiferin von sich weg. Dies nahmen nun die drei jugendlichen Türken, möglicherweise um die vorherige Aussage des Täters zu bestätigen, zum Anlass, um das Opfer zu attackieren. Zunächst verpasste einer der Angreifer dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht. Der Zweite warf das Opfer mit einem Griff zu Boden. Während der darauffolgenden Rangelei traten die anderen beiden Angreifer dem Opfer gegen den Kopf und den Körper.

 

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft

Den Skandal an dieser Begebenheit stellt hierbei nicht der sich in die anderen Millionen von Fällen einreihende „Einzelfall“ der Ausländergewalt dar. Vielmehr macht das anschließende Verhalten der Staatsanwaltschaft solche Leute fassungslos, die davon ausgehen, in einem objektiv und unbefangen agierenden Rechtsstaat zu leben.

 

Das Verfahren gegen die Angreifer

In der nachfolgenden juristischen Aufarbeitung des Falles bedienten sich Polizei und Staatsanwaltschaft fast ausschließlich der Aussagen der angreifenden Multikulti-Gruppe. Diese stellten sich, wie nicht anders zu erwarten, als Opfer dar. Der Angriff der drei Türken auf das durch einen eingegipsten Arm in der Bewegung eingeschränkte Opfer sei reine Notwehr/-hilfe gewesen, da dieser das unschuldige und friedliche Mädel mit beiden Händen gestoßen und weiter provoziert habe.

Bezüglich der Aussage der Freundin des Opfers war für die Staatsanwaltschaft lediglich von Belang, dass diese nicht genau zuordnen konnte, welcher der drei Türken dem Opfer während des Angriffs gegen den Kopf getreten hatte. Zwar waren während dem Geschehen auch unbeteiligte neutrale Zeugen vor Ort. Diese wurden jedoch weder durch die Polizei, noch durch die Staatsanwaltschaft vernommen.

Es erschien wohl angenehmer, die Aussagen der Angreifer als absolut glaubwürdig und wahrheitsgemäß einzustufen. Eine kritische Betrachtung, oder gar die Vernehmung unbefangener Zeugen, hätte da ohnehin nur den Arbeitsaufwand erhöht und wahrscheinlich gar noch die Erzählungen der Gruppe widerlegt.

So stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass das Verhalten der drei Angreifer möglicherweise durch Notwehr/-hilfe gerechtfertigt war und stellte das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung kurzerhand ein.

Eine solche Entscheidung ist nicht nur mit gesundem Menschenverstand, sondern auch aus juristischer Sicht kaum zu erklären. Zum einen dürfte die Aussage, das Opfer habe das Mädel mit beiden Händen gestoßen, obwohl einer der Arme eingegipst war, wenig glaubhaft sein und ein entsprechendes Licht auf die Glaubwürdigkeit der Gruppe werfen. Zum anderen muss eine Notwehr/-hilfe immer auch angemessen ausgeübt werden. Dies dürfte bei einer Situation, in der drei Personen auf einen einprügeln, wohl kaum der Fall sein.

 

Das Verfahren gegen das Opfer

Die Staatsanwaltschaft war wohl der Auffassung, mit der Einstellung des Verfahrens gegen die ausländischen Angreifer ihre Haltung noch nicht ausreichend deutlich dargelegt zu haben. So setzte diese gegenüber dem Opfer noch eines drauf.

Aufgrund der Aussage des Opfers in dem Streitgespräch, „die meisten Türken hätten keine Ehre und gehen immer zu dritt auf einen los“, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Beleidigung durchgeführt. Zudem habe er, nach Aussage der Multikulti-Gruppe, die wohl über jeden Zweifel erhaben ist, die Türken auch mit anderen Worten beleidigt. Schließlich habe er mit dieser Aussage die Ehre der drei Türken gekränkt. Solche Fälle werden bekanntlich vom Rechtsstaat mit aller Härte verfolgt.

Gütigerweise sollte jedoch auch dieses Strafverfahren eingestellt werden und dadurch kein Eintrag in das Führungszeugnis oder auch in das Fahreignungsregister des Jugendlichen erfolgen. Hierzu müsse er jedoch eine Auflage erfüllen. Und diese Auflage ist es, welche sprachlos macht und die Verachtung der Staatsanwaltschaft für deutsche Opfer von Ausländergewalt deutlich zur Schau stellt.

Dem Opfer wurde aufgegeben, einen Aufsatz mit dem Titel „Nutzen und Vorteile der Zuwanderung für die Bundesrepublik Deutschland“ zu verfassen und der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Dieser aufgezwungene Titel spricht Bände.

Nicht nur die Einseitigkeit, mit der dieses Thema beleuchtet werden sollte, ist bezeichnend. Diese ist jedoch möglicherweise aus der politischen Haltung der Staatsanwaltschaft nur logisch. Wer sich mit dem Thema Zuwanderung objektiv und umfassend auseinandersetzt, der wird wohl kaum zu dem Ergebnis kommen, dass die BRD von dieser Zuwanderung profitiert. So kostet jeder Zuwanderer den Steuerzahler von Beginn der Zuwanderung an viel Geld. Da hilft es auch nicht, dass die Lügenpresse versucht, entsprechende Studien, wie die von Bonin oder Raffelhüschen, in ihr Gegenteil zu verkehren. Auch der deutlich überproportionale Anteil von Ausländern in den Kriminalitätsstatistiken spricht Bände.

Insbesondere ein solches Thema jemandem aufzuerlegen, der gerade selbst durch die Zuwanderung, wie inzwischen Millionen andere auch, „bereichert“ wurde, ist an Hohn kaum zu überbieten.

 

Schluss mit der Kuscheljustiz

Der vorliegende Fall dürfte hierzulande kein Einzelfall sein. Die Kuscheljustiz gegenüber Fremden auf der einen Seite, und die unnachgiebige Verfolgung von Meinungsdelikten auf der anderen Seite zeichnet ein deutliches Bild des hiesigen Rechtsstaates. Wegen Meinungsdelikten werden teils drastische Strafen verhängt. Nur Beispielhaft sei an Horst Mahler und Ursula Haverbeck erinnert. Im Gegenzug verlassen nicht selten kriminelle Migranten mit einem Grinsen den Gerichtssaal. Konsequenzen über die häufig milden Urteile hinaus müssen diese ohnehin regelmäßig nicht fürchten.

Die Partei „Der III. Weg“ hingegen fordert eine sofortige Abschiebung aller illegalen und kriminellen Ausländer aus Deutschland mitsamt anschließendem Einreiseverbot. Die Zielpersonen müssen konsequent aufgespürt und anschließend in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Mit der Kuscheljustiz gegenüber ausländischen Gewalttätern muss endlich Schluss sein.