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Nationale Partei – DER III. WEG

Skandalurteil – Bewährungsstrafe für Kinderschänder nach mehr als 100 Fällen

07.10.2021 - 16:00

Ein 45 Jahre alter Mann verging sich in seiner Wohnung in Ulm über Jahre hinweg an Kindern. Darunter seine Halbschwester und vier weitere Mädchen. Dabei kamen mehr als 100 Fälle des nachgewiesenen sexuellen Missbrauchs zustande.

Insgesamt war der Mann für den Missbrauch an Kindern von den Jahren 1996 bis 2004 angeklagt. Da die Taten aber sehr lange zurückliegen, war die Beweisfindung entsprechend schwierig. Einige Fälle gestand der Angeklagte selbst. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 6 und 13 Jahre alt, der Täter 20 bis 29 Jahre. Letztendlich wurde der heute 45-Jährige für 131 Fälle zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen.

Dieses Urteil zeigt wieder einmal deutlich, wie in diesem Staat geurteilt wird. Selbst für einen einzelnen nachgewiesenen Fall ist diese Strafe ein Hohn für die Opfer. Unsere nationalrevolutionäre Partei setzt sich daher auch verstärkt für die Rechte der Opfer von Missbrauchsfällen ein. Und wir fordern konsequent:

Härtere Strafen für Kinderschänder!