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Nationale Partei – DER III. WEG

Verbot von „Compact“-Magazin durch Innenministerium durchgesetzt

17.07.2024 - 05:00

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Magazin „Compact“ verboten. Zum ersten Mal in der Geschichte der BRD wurde ein Presseerzeugnis samt Verlag, der nie gegen geltendes Recht verstoßen hat, nach dem Vereinsrecht verboten. Das Magazin hätte „menschenverachtende“ und „rechtsextremistische“ Hetze, unter anderem gegen die Bundesregierung, verbreitet. Das „Compact“-Magazin galt als Sprachrohr der moskowitischen Propaganda in Deutschland. Dieser Umstand wurde im Rahmen des Verbots jedoch völlig außer Acht gelassen. Wie ist das Verbot daher einzuordnen? Wir klären das.

 

Putinistisches Propaganda-Blatt verboten

Wofür stand das Compact-Magazin? „Friede-mit-Russland“-Veranstaltungen, bei denen Babuschkas in den russischen Farben tanzten, „Höcke-Taler“, die Unterstützung jeder noch so abwegigen russischen Lüge. Spätestens nach dem Verbot inoffizieller russischer Propaganda-Kanäle wie „Sputnik“ und „Russia Today“ stellte sich auch die Frage, ob Compact aus Russland Finanzmittel erhalten hat. Als Propaganda-Medium einer ausländischen Macht in Deutschland wäre ein Verbot daher durchaus nachvollziehbar gewesen. Nur: Die Russland-Nähe hat offenbar für das Verbot keine Rolle gespielt. Andere pro-russische Organisationen wie die Clique um Ex-Kommunistin Sahra Wagenknecht bleiben weiterhin völlig unbehelligt.

Tatsächlich wurden in dem Verbotsantrag andere Gründe genannt. So hätte sich das Unternehmen gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gerichtet. Compact hätte „menschenverachtende Hetze“, unter anderem gegen die Bundesregierung verbreitet. Außerdem habe Compact sich als „Widerstand“ gegen die Corona-Politik verstanden und sei „aggressiv-kämpferisch“ aufgetreten. Compact habe auch mit Blick auf die Vogelgrippe vor „neuem Impfterror“ gewarnt. Auch die Propagierung des ethnischen Volksbegriffs soll eine Rolle gespielt haben. So sagte Innenministerin Faeser im Hinblick auf die Verbotsbegründung: „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“ Schon beim letzten NPD-Verbotsverfahren hat der ethnische Volksbegriff eine Rolle gespielt, welcher sich nach Ansicht der Herrschenden gegen die sogenannte „Verfassung“ – sprich Grundgesetz der BRD – richtet. Es zeigt sich also, dass jeder andere nationalistische Verein, der die Existenz eines ethnisch umrissenen deutschen Volkskörpers nicht leugnet, nach der gleichen Devise hätte verboten werden können.

 

„Eine Zensur findet nicht statt“

Man muss dem „Compact“-Magazin nicht hinterher trauern, um die Verlogenheit des herrschenden Systems zu erkennen. Interessant ist das Verbot insofern, weil es den Widerspruch von theoretischem Anspruch und praktischer Wirklichkeit des Systems aufzeigt. Da ist zunächst Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zu nennen: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Eine reichweitenstarke Zeitung wie das „Compact“-Magazin dürfte definitiv unter diesen Schutz des Grundgesetz fallen – theoretisch. Auch die Argumentation, dass das Magazin politische Schlagseite gehabt und tendenziös berichtet hätte, ändert daran nichts. Interessant ist der Vorgang auch mit Blick auf die sogenannte Gewaltenteilung. Eigentlich müssen Legislative, Exekutive und Judikative unabhängig sein. Auch die sogenannte vierte Gewalt soll, wie auch schon der Artikel aus dem Grundgesetz suggeriert, frei sein. In der Praxis aber gibt es offenbar keine unabhängige Kontrollinstanz, die Vorgänge wie das „Compact“-Verbot und seine Vollstreckung verhindert. Hier zeigt sich, warum man eben schon von einem zusammenhängenden System sprechen kann. Besonders krass ins Auge sticht, dass eine Vertreterin der Bundesregierung ein Medium verbieten kann, weil es „Hass und Hetze“ gegen die Bundesregierung verbreite. Somit sind Tür und Tor geöffnet, um künftig praktisch jegliche Kritik an der Regierung – nicht nur am herrschenden System – zu verbieten.

Auch die völlig unkritische Berichterstattung der Systemmedien zeigt, warum man eben nicht von einem „staatsfernen“ Rundfunk sprechen kann. Zum einen waren die Medien so „staatsfern“, dass ihre Vertreter offenbar schon vorab über die Hausdurchsuchungen bei ihren Journalistenkollegen informiert wurden. Andererseits findet sich in der Berichterstattung von ARD und ZDF kein kritisches Wort. Der Konflikt zwischen Pressefreiheit und dem Verbot wird nicht einmal aufgezeigt.

Es ist unwahrscheinlich, dass sich in der Bevölkerung großer Widerstand regen wird. Die Propaganda des Systems, die aggressiv gegen die „Feinde unserer Demokratie“ agitiert, verfängt bei vielen Menschen. Immer stärker erinnert das System an die Endzüge des DDR-Regimes. Der Verfolgungs- und Repressionsapparat hatte auch damals bis zum Ende des Systems funktioniert. Es nützt daher nichts, zu klagen oder weinerlich Gerechtigkeit einzufordern. Es gibt jedoch auch keinen Grund für Defätismus: Das DDR-Regime hat alle abweichlerischen Medien und Gruppierungen verboten. Das dysfunktionale und kaputte System konnte die revolutionäre Bewegung und letztlich seinen Zusammenbruch dennoch nicht aufhalten.

Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich gemäß Punkt 5 ihres Parteiprogramms für eine Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Ein System, das sich für das Wohl des Volkes einsetzt, braucht Kritiker nicht zu fürchten, solange diese nicht aktiv für feindliche ausländische Mächte arbeiten oder Landesverrat betreiben. Ein nationalrevolutionäres Deutschland kann oppositionelle Meinungen im Rahmen bestehender Gesetze aushalten und muss seine Macht nicht auf Verfolgungen und Verbote stützen.

Setze auch Du Dich mit uns für ein freies und besseres Deutschland ein und hilf mit, die antideutsche Tyrannei der BRD zu beenden!