Gericht entscheidet: Afghane darf nicht abgeschoben werden, weil ihm wirtschaftliches Elend droht
Im Jahr 2022 sind in Deutschland zwei Drittel der Abschiebungen gescheitert. Wer sich noch fragt, wie diese große Anzahl zustande kommt, dem kann folgender Fall als Beispiel dienen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat kürzlich entschieden, dass ein Afghane nicht in seine Heimat abgeschoben werden darf, weil ihm dort wirtschaftliches Elend drohe.
Obwohl dem jungen Afghanen vom Gericht der Flüchtlingsstatus aberkannt worden ist, weil er in Afghanistan nicht verfolgt wurde und auch wahrscheinlich nicht verfolgt werde, wenn er dorthin zurückkehre, darf er nun trotzdem nicht abgeschoben werden. Ihm drohe in der Heimat wirtschaftliches Elend, weil ihm die elementaren Grundbedürfnisse wie ein Bett, Brot und Seife nicht zugesichert werden könnten. Auch die Tatsache, dass es sich um einen jungen, leistungsfähigen Mann handelt, ändert für das Gericht nichts daran, weil die Lage in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban zu prekär sei.
Es handelt sich um das erste Gerichtsurteil des VGH nach dem Machtwechsel in Afghanistan. Damit ist hier ein Grundsatzurteil beschlossen worden, welches in der Praxis sicherlich in vielen ähnlichen Fällen die gleiche Entscheidung hervorrufen wird. Generell erkennt man an diesem Urteil, dass man immer wieder nach Gründen sucht, eine Abschiebung zu verhindern.
Sicher werden auch andere Länder dazu kommen, in denen die wirtschaftliche Lage oder vielleicht auch das Wetter dem Ausreisepflichtigen nicht mehr zugemutet werden könnte. Lieber sollen sie dann in Deutschland bleiben, welches sie durchfüttert, da man ihnen ja nicht zugestehen kann, ihr eigenes Leben in den Griff zu bekommen. Es fehlt einfach der Willen der Herrschenden, denn diese wollen ja nichts anderes, als unser Volk zu verdrängen und jede gelungene Abschiebung ist ihnen deshalb ein Dorn im Auge.
Und weil wir vom „III. Weg“ gegen diese Verdrängung unseres Volkes kämpfen, fordern wir die konsequente Abschiebung krimineller, illegaler und dauerhaft erwerbsloser Ausländer.