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Berliner Senat beschließt Sonderrechte für Corona-Geimpfte

13.04.2021 - 15:37

Corona-Krise Fakten Einschätzungen StrategienBisher gibt es zwar keine offizielle Impfpflicht in der Bananenrepublik Deutschland, aber immer mehr Beschlüsse und Verordnungen forcieren eine sogenannte indirekte Impfpficht. Menschen, die gegen Corona geimpft sind (15 tage nach der Zweitimpfung), bekommen in Berlin Sonderrechte und werden wie Personen behandelt, welche einen aktuellen Negativ-Test vorweisen können. Geimpfte dürfen laut einer DPA-Meldung ohne vorherigen Corona-Test abseits des Lebensmittelhandels Einkaufen gehen, oder einen Friseur bzw. Kosmetiksalon, ein Museum /Ausstellung besuchen.Diese Bevorzugung soll 15 Tage nach der Zweitimpfung greifen.

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