Überblick zu den Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer

Seit Mitte Dezember gelten in allen Bundesländern irrsinnige Corona-Verordnungen, welche neben der Schließung vieler Geschäfte und Maskenpflicht auch Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen mit sich bringen. In dieser Übersicht wollen wir die Themen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen je Bundesland aufschlüsseln. Teilweise erlassen einzelne Landkreise noch Sonderregelungen, auf welche wir hier jetzt nicht näher eingehen können. Diese verschärfen dann noch die Landesverordnungen (z.B. ab einer Inzidenz von mehr als 200). Lockerungen an Weihnachten haben wir auch nicht berücksichtigt. Vorerst gelten die meisten Verordnungen bis zum 11. Januar 2021.
Baden-Württemberg
Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind nur aus dem eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: BW hat eine ganztägige Ausgangsbeschränkung erlassen. Ausnahmen gelten hier für Sport und Bewegung an der frischen Luft, das Erledigen von Einkäufen oder den Besuch eines anderen Haushalts (maximal fünf Personen). Zwischen 20 und 5 Uhr des Folgetages gilt in Baden-Württemberg auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Das Haus darf hier nur noch verlassen werden aufgrund beruflicher Tätigkeiten, medizinischer Behandlungen oder um religiöse Veranstaltungen zu besuchen.
Bayern
Kontaktbeschränkungen:“Private Zusammenkünfte” werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 (galt bislang zwischen 21 Uhr und 5 Uhr) gilt eine erweiterte Ausgangssperre.
Berlin
Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt – Kinder bis zwölf Jahre sind davon ausgenommen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig.
Brandenburg
Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten beschränkt – nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahren.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Das Betreten des öffentlichen Raums ist in Brandenburg nur noch mit einem triftigen Grund erlaubt. Für die Zeit von 22 bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Verschärfung der Ausgangsbeschränkung. In dieser Zeit ist es auch untersagt, Sport zu treiben oder Freunde und Bekannte zu treffen.
Bremen
Kontaktbeschränkungen: Bei privaten Zusammenkünften drinnen und draußen dürfen im Dezember maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Keine
Hamburg
Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich in Hamburg nur fünf Menschen aus zwei Haushalten privat treffen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Keine
Hessen
Kontaktbeschränkungen: Die Kontakte im öffentlichen Raum sind auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: In Landkreisen oder Städten, in denen mehr als 200 Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner gemessen werden, gilt eine Ausgangssperre von 21.00 Uhr abends bis 05.00 Uhr morgens.
Mecklenburg-Vorpommern
Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 5 Personen nicht überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Wenn eine Stadt oder Region 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche erreicht, sind nächtliche Ausgangssperren möglich.
Niedersachsen
Kontaktbeschränkungen: Die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sind auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: keine
Nordrhein-Westfalen
Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen) erlaubt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Die Kommunen, in denen der Inzidenzwert bei mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen liegt, können in Absprache mit dem Land Ausgangsbeschränkungen anordnen.
Rheinland-Pfalz
Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen) gestattet. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Keine
Saarland
Kontaktbeschränkungen: Es dürfen maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Keine
Sachsen
Kontaktbeschränkungen: In Sachsen darf man nur noch aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Dazu zählen unter anderem der Weg zu Arbeit, Schule oder Arzt, das Erledigen von Einkäufen, der Besuch beim Partner oder bei Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange die maximale Personenanzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind auch erlaubt. Für Einkauf, Freizeit und Sport sollen die Menschen zudem im Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnumfeld bleiben.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Bei einer landesweiten Inzidenz von über 200 über fünf Tage hinweg gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Das Haus darf dann nur noch verlassen werden, um berufliche Tätigkeiten auszuüben, den Lebens- oder Ehepartner zu besuchen oder um medizinischen Behandlungen wahrzunehmen.
Sachsen-Anhalt
Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich bis zu fünf Personen oder zwei Haushalte treffen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Keine
Schleswig-Holstein
Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich maximal bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Keine
Thüringen
Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
Landesweite Ausgangsbeschränkung: Wohnungen und sonstige Unterkünfte dürfen zwischen 22 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.
Die Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer
- Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201215_Zweite_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf
- Bayern https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/
- Berlin https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
- Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3__sars_cov_2_eindv
- Bremen https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2020_12_15_GBl_Nr_0156_signed.pdf
- Hamburg https://www.hamburg.de/verordnung/
- Hessen https://www.hessen.de/sites/default/files/media/gvbl_nr_63.pdf
- Mecklenburg-Vorpommern https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/%C3%84nderung%20Quarant%C3%A4neverordnung%20und%20Corona-LVO.pdf
- Niedersachsen https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
- Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-17_coronaschvo_ab_18.12.2020_lesefassung.pdf
- Rheinland-Pfalz https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/14._CoBeLVO.pdf
- Saarland https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung-stand-2020-12-15.html
- Sachsen https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8419
- Sachsen-Anhalt https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-CoronaV9VSTrahmen
- Schleswig-Holstein https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201216_Landesverordnung_Corona.html
- Thüringen https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung
