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Nationale Partei – DER III. WEG

Landgericht Verden: Anwalt wegen Volksverhetzung verurteilt

16.10.2020 - 15:00

Wegen Volksverhetzung ist ein heimattreuer Rechtsanwalt und politischer Aktivist vom Verdener Amtsgericht (Niedersachsen) zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro verurteilt worden.

 

Verteidigerantrag führt zur Verurteilung

Er soll, so der Urteilstenor und Presseberichte, als Verteidiger eines ehemaligen Verdener NPD-Stadtrates in einem Antrag die Behauptung aufgestellt haben, dass sich auf dem Gebiet des Großdeutschen Reiches keine Gaskammern befunden hätten. Er habe sich mit dem Stellen des Antrags der Volksverhetzung in der Form des Leugnens des Holocaust schuldig gemacht, heißt es laut den Berichten einiger lokalen Medien in der Urteilsbegründung. Ob das Urteil rechtskräftig wird oder der Betroffene in Revision gehen wird, ist noch unklar.

 

Die Frage der Meinungsparagraphen

Die in Deutschland geltenden Meinungsparagraphen sind vor allem § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches. Während der § 86 StGB noch direkt von Besatzern nach dem 8. Mai 1945 diktiert worden ist und sich vor allem auf Kennzeichen, Sprüche und Personen des Dritten Reiches und der NSDAP bezieht, ist der § 130 StGB in der heutigen Definition neuerer Natur. Schon 1870 wurde der Paragraf eingeführt. Damals noch gegen die Störung des „öffentlichen Friedens“ und gegen kommunistische, „klassenkämpferische“ Hetze. Doch seit 1960 wurde er immer mehr zum Schutze der „NS-Opfer“ umgestaltet. Inzwischen handelt es sich um einen immer mehr erweiterten Gummiparagrafen, der einer Willkürjustiz Tür und Tor öffnet, da inzwischen jede Minderheit (egal ob ethnisch, religiös, sexuell…) unter besonderem Schutz steht. Was noch berechtigte Kritik und was schon „Hetze“ ist, liegt dabei im Ermessen des Richters.

Deutsche sehen sich schon seit Jahrzehnten mit der Ungewissheit konfrontiert, dass das, was sie gestern noch sagen durften, morgen schon illegal ist. Viele Deutsche sehen sich, nicht zu unrecht, wieder in einer gleichen Situation wie in der DDR. Diesmal allerdings sind es nicht Stasi und Volkspolizei, sondern Verfassungs- und Staatsschutz, die den Bürger überwachen und kritische Meinungsäußerungen vor Gericht bringen.