Üppige Gehälter im Staatsfunk trotz Bedeutungsverlust
ARD und ZDF haben gemäß Ihrer gesetzlichen Verpflichtung die Gehälter ihrer Intendanten für das Jahr 2019 veröffentlicht. An der Spitze steht der WDR-Intendant und derzeitiger ARD-Vorsitzende Tom Buhrow mit einem Jahresgehalt von 395.000 Euro. An zweiter Stelle steht BR-Intendant Ulrich Wilhelm mit 388.000 Euro im Jahr 2019. ZDF Intendant Bellut erhielt ein Gehalt und Sachleistungen im Wert von 369.000 Euro. Die restlichen Intendanten rangieren zwischen 245.000 – 365.000 Euro. Das Medianeinkommen in der BRD lag 2019 bei etwa 30.000 Euro brutto pro Jahr.
Die Tätigkeit einiger Intendanten für die Regierungsdauerwerbesendung ist also vermeintlich bis zu dreizehnfach so viel Wert wie die ehrliche Arbeit eines gewöhnlichen Berufstätigen, welcher die Gehälter der Systemlinge erwirtschaften muss. Die üppigen Gehälter wurden selbst von der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ als überhöht kritisiert, aber sie sind nach Ansicht des Staatsfunks – natürlich – angemessen.

Ruhige Posten auf Kosten des Steuerzahlers
Die Arbeit des gewöhnlichen Berufstätigen muss i.d.R. einen Wert für irgendjemanden haben. Die Finanzierung der Regierungsdauerwerbesendung hingegen wird völlig unabhängig vom beigemessenen Wert und der Nutzung der Beitragszahler unter Zwang erhoben. Nach den selbst angepriesenen marktwirtschaftlichen Grundsätzen ist der Staatsfunk also obsolet. Der aus der angeblichen Unabhängigkeit von Regierung und Unternehmen vermeintlich entstehende gesellschaftliche Wert ist nicht gegeben. Erstens weil der Staatsfunk nicht tatsächlich unabhängig ist und zweitens weil es sich um ein überholtes Medienmodell handelt, welches heute in erster Linie Versorgungsbedürfnissen und etablierter Machtpolitik dient. Wer sich die Zusammensetzung der Rundfunkräte ansieht, dem wird schnell klar, dass die Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber Partikularinteressen und Regierung nicht mal auf dem Papier erfüllt ist. Kirchen, Gewerkschaften, Fraktionen und winzige jüdische Kultusvereinigungen haben ein Mitspracherecht. Der geschröpfte Beitragszahler oder die BRD-Bevölkerung allgemein ist hingegen überhaupt nicht repräsentiert. Das ebenfalls dauernd angepriesene „Demokratieprinzip“ ist also in keiner Weise erfüllt.
Im heutigen Zeitalter des Internets sind Informationen sofort, umfangreich und nahezu kostenfrei direkt vom „Absender“ verfügbar – sofern sie nicht vom Kartell der Internetgroßkonzerne erfolgreich zensiert wurden. Trotz dieser heute einfachen Informationsbeschaffung leistet sich der öffentliche Rundfunk eine umfangreichen Journallistenapparat. Aufgrund der nun fehlenden Notwendigkeit erklärt sich dieser also in erster Linie als Mittel zur Schaffung von Versorgungsposten für politisch Erwünschte und generell der Schaffung von wirtschaftlich abhängigen Unterstützern. Die vom Staatsfunk überteuert gesammelten, nach Eigeninteresse gefilterten und dann im Kontext des Eigenlobs für das Systems eingerahmten Informationen sind damit durch die Digitalisierung noch wertloser geworden.