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Massiver Eingriff in die Grundrechte – Die Meinungszensur ist auch in der Schweiz auf dem Vormarsch

22.05.2020 - 05:00

Nach der Vermietung einer Alpenhütte an eine nationale Gruppierung und den darauf folgenden Aufschrei in den Schweizer Medien wird auch in der Schweiz die Meinungszensur immer weiter voran getrieben. Vor allem nationalgesinnte Gruppierungen werden so ins Visier genommen.

Der Kanton Schwyz macht es nun dem Kanton St. Gallen nach und will in Zukunft besser gegen unerwünschte öffentliche Meinungsäußerungen vorgehen. Dazu dient ein “Benutzungs- und Veranstaltungsverbot für Extremisten”, welches ein Verbot von extremistischen und radikalen Veranstaltungen nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern bei Bedarf auch auf privatem Gelände, vorsieht. Laut Rüegsegger wolle man dabei jedoch nicht in die Grundrechte der Menschen eingreifen und nicht grundsätzlich jede Art von Versammlung verbieten. So kann eine Versammlung verboten werden, wenn die Veranstaltung zu propagandistischen Zwecken bezüglich der Missachtung der demokratischen Ordnung und der Rechtsstaatlichkeit diene. Die Interpretation der Situation wird dabei ganz in die Hände des Systems gelegt. Außerdem kann eine Versammlung verboten werden, sollte die Befürchtung von Zusammenstößen bestehen, z.B. mit dem politischen Gegner. Dieser hat also nun leichtes Spiel eine Demonstration zu verhindern, er muß ja nur mit Gewalt drohen. Die Interpretation liegt auch hier wieder ganz in den fauligen Händen des morschen Systems.

Welche radikalen Gruppierungen in dem Gesetzestext gemeint sind, bleibt jetzt schon zu erahnen. Laut dem Schwyzer Sicherheitsdirektor Andre Rüegsegger sei man jedoch “kein Gesinnungsstaat, wolle aber eingreifen können”. Dies natürlich immer, wenn es diesen liberalen Gestalten passt.
Über das Gesetz wird am 27. Mai im Kanton Schwyz entschieden.

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