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Nationale Partei – DER III. WEG

Neue Anti-NS Klausel in Sachsen-Anhalt

09.03.2020 - 07:01

National Revolutionär SozialistischIm Landtag von Sachsen-Anhalt soll eine Parlamentsreform die Freiheit der Bevölkerung weiter einschränken. So sollen 4 neue Zeilen Eingang in die Verfassung finden.

So soll es im Artikel 37a heißen: „Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und rassistische oder antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung aller.“

Die Verfassungsänderung sei eine Reaktion auf Tendenzen im Volk und ein weiterer Schritt im Kampf gegen Rechts. Jene Änderung ist nun Verfassungsgut und sei notwendig, meint die Einheitspartei. Die CDU hatte von eben jenen Tendenzen gesprochen. Die SPD gibt sich stolz und die Linken, die diese Anti-NS-Klausel bereits in Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vorschlugen, schwafelten mal wieder irgendetwas von NSU, Lübcke, Halle und Hanau. Die Grünen “Politikerin” Cornelia Lüddemann meinte sogar, dass diese neue Klausel etwas im Leben der Menschen ändern würde und im Land spürbar sein werde.

Das sind die Symptome eines immer morscher werdenden Systems, dass sich nun immer mehr in Zensur verstricken wird. Ähnliche Zensurversuche haben wir ja bereits in allen sozialen Netzwerken, von Facebook bis Youtube, gesehen.

Der kläglichste Versuch der Zensur ist wohl das u.a. von George Soros und David Schraven finanzierte CORRECTIV. In Kooperation mit Facebook soll CORRECTIV “Fake News” ins richtige Licht rücken. Nach kurzer Recherche wird jedem klar, dass dieses Lügenmedium alles andere als unabhängig ist. Entsprechend wird auch diese Klausel sehr schnell missbraucht werden, um gegen jeden Nationalisten vorzugehen.