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Verbot der Gedenkveranstaltung “Ein Licht für Dresden”?

07.02.2020 - 19:53

Bamberg Gedenkdemonstration 15.02.20Aktualisierung: Das Verbot wurde soeben (13.02.2020 / 16.00 Uhr) aufgehoben!

Das Verbot wurde am 08.02.2020 zugestellt. Es wird dagegen geklagt! Wir halten Euch auf dem Laufenden.


Nach Meldungen von infranken.de soll unsere Gedenkdemonstration „Ein Licht für Dresden“ am 15. Februar 2020 durch die Stadt Bamberg verboten worden sein. Nach aktuellem Stand (07.02.2020 – 19.45 Uhr) liegt uns diesbezüglich keine Mitteilung der Stadt vor, weder elektronisch noch postalisch. Ob hier eine klassische Falschmeldung durch die regionale Systempresse gestreut wird oder ob uns ein Verbotsbescheid noch zugestellt wird, kann nicht abschließend beurteilt werden. Letzteres ist ein in der BRD nicht unübliches Mittel, um unsere Rechtsschutzmöglichkeiten zu verkürzen – gerade im Anbetracht des Wochenendes. Sollte ein Verbot noch eintreffen, spricht es jedenfalls Bände, wenn die Stadt die Presse noch vor dem Veranstalter in Kenntnis setzt.

Auszuschließen ist ein solches Versammlungsverbot durch die Stadt Bamberg nicht. Bereits bei einem sehr abstrusen Kooperationsgespräch zu dieser Veranstaltung machten die Stadtvertreter deutlich, wie wenig sie von rechtsstaatlichen Grundsätzen halten und wie gerne sie das Versammlungsrecht einschränken.

Gefahrenlage soll Grund für das Verbot sein

Grund für das Verbot soll, laut infranken.de, die Gefahrenlage in der Stadt aufgrund zahlreicher Veranstaltungen sein. Das Absurde an dieser Aussage: Die wohl größte Veranstaltung an diesem Tag wird von der Stadt Bamberg selbst, als Gegenveranstaltung zu unserer Demonstration geplant. Hierzu mobilisiert OB Andreas Starke (SPD) unablässig und bemüht sich auch möglichst viele Personen von außerhalb anzulocken. Gerade dieses, unter anderem vom Oberbürgermeister mitherbeigeführte Gefahrenpotential, soll nun der Grund für das Verbot sein.

Ganz im Stil totalitärer Regime soll auf dieser städtischen Gegenveranstaltung, nach den Plänen von OB Starke, die politische Willensbildung von staatlichen Institutionen gegenüber dem Volk vorgezeichnet werden. Zum Vergleich: In Demokratien vollzieht sich diese Willensbildung gerade entgegengesetzt vom Volk hin zu den staatlichen Institutionen. Nach den Vorkommnissen in Thüringen zeigen hier die selbsternannten „Demokraten“ einmal mehr, wes Geistes Kind sie tatsächlich sind.

Sollte ein solches Verbot tatsächlich von der Stadt Bamberg verfügt werden, greifen wir dieses selbstverständlich gerichtlich an.

Wir sehen uns am 15. Februar um 16.00 Uhr in Bamberg – weitere Infos folgen!

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