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Gera – Vergewaltiger kommt mit 101 Sozialstunden davon!

06.02.2020 - 05:00

Die Kuscheljustiz der Bundesrepublik macht wieder Schlagzeilen. Das Amtsgericht Gera hat erneut bestätigt, wie unfassbar weit der Täterschutz in diesem System reicht. Der 18-jährige Täter war im letzten Jahr für einen ambulanten Pflegedienst im Landkreis Greiz tätig. Am 14.02.2019 sollte er das Opfer (eine 100 Jahre alte Dame!) in ihrem Haushalt beim Baden unterstützen, im Anschluss daran wurde die hilflose Frau von ihrem Peiniger vergewaltigt.

Die grauenhafte Tat ist kaum zu beschreiben. Neben dem Verbrechen muss man sich vor Augen führen, dass der Triebtäter das Opfer betreuen sollte. Pflegedienste haben die wichtige und verantwortungsvolle Pflicht, den Alten und Schwachen unseres Volkes Hilfe zu leisten. Diese Position hat der Täter schamlos ausgenutzt. Nun erging das Urteil gegen den Vergewaltiger. Die Strafe beläuft sich auf 101 Sozialstunden und 22 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die 101 Sozialstunden gehen auf das jetzige Alter des Opfers zurück. Laut dem Richter sollen sie auf den Täter pädagogisch wirken. Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Richter zu dieser Einschätzung kommen kann. Vergewaltiger sind Täter, die ihren sexuellen Trieb mit grausamster Gewalt befriedigen. Sozialstunden, auch wenn es 1001 wären, werden hier nicht fruchten.

Wir fordern endlich härtere Strafen für Sexualstraftäter gleich welcher Neigung. Opferschutz statt Täterschutz, Strafen statt Kuscheljustiz!

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