Der ehemalige CDU-Generalsekretär Tauber will Regierungskritikern die Grundrechte absprechen
Nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, für den ein ehemaliger nationaler Aktivist aktuell in Untersuchungshaft sitzt , wird die etablierte Politikerkaste nicht mehr müde, vor angeblichen rechten „Terrornetzwerken“ und vor einer vermeintlichen „Verrohung“ durch sogenannte „Hasskommentare“ im Internet zu warnen.
Während man die schweren Kopfverletzungen des Bremer AfD-Politikers Magnitz in Folge eines linken Mordanschlags lapidar als Ergebnis eines Sturzes verharmloste, von „unbekannten Tätern“ sprach und das Opfer in linken Kreisen mit einer Welle des Spottes überzogen wurde, so bietet der noch nicht ansatzweise aufgeklärte Mord an Lübcke den Herrschenden bereits jetzt willkommenen Anlass dazu, jeden volkstreu gesinnten Deutschen unter Generalverdacht zu stellen. Indem Zusammenhänge zwischen regierungskritischen Kommentaren und nicht vorhersehbaren Einzeltaten, die sich gegen BRD-Politiker richten, konstruiert werden, ermächtigen sich die Herrschenden zunehmend dazu, das ohnehin schon eng umfriedete Feld der Meinungsfreiheit noch weiter einzuschränken.
CDU-Staatssekretär Peter Tauber hat dabei nun den Bogen am deutlichsten überspannt. Unter Berufung auf das Grundgesetz will Tauber durch den Artikel 18, der es erlaubt, sogenannten „Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, die die Freiheit der Grundrechte im Kampf gegen die dieselbige „missbrauchen“ würden, das Grundrecht auf Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis absprechen. Somit wäre es nach dem Willen Taubers den Herrschenden jederzeit möglich, jegliche regierungskritische Regung als „verfassungsfeindlich“ einzustufen und jeglichen Protestbewegungen gegen die volksfeindliche Politik der Herrschenden die Daseinsberechtigung abzusprechen.
Außerdem spricht sich Tauber dafür aus, die Gesinnungskontrolle unter Soldaten, Polizisten und Beamten noch weiter zu verschärfen und diese bei Anzeichen auf eine unerwünschte politische Einstellung noch leichter aus dem Staatsdienst entfernen zu können. Peter Tauber, der wie kaum ein anderer Systempolitiker für die unverhohlene Installierung einer Gesinnungsdiktatur nach dem Vorbild der DDR steht, sieht die „Mitverantwortlichen“ am Mord Lübckes dabei keineswegs nur unter radikalen Nationalisten, sondern auch unter AfD-Politikern und ehemaligen Parteigenossen, die wie Erika Steinbach den linken Kurs der CDU nicht mehr mittragen wollten. Sie alle hätten „mitgeschossen“. Praktisch jeder Kritiker am vorherrschenden politischen Kurs könnte somit unter dem Vorwurf der „Verfassungsfeindlichkeit“ sein Recht an einer Teilhabe am politischen Meinungsaustausch verlieren.
Taubers Vorschläge zur Beschneidung von elementaren Bürgerrechten haben jedoch nicht nur in nationalen Zusammenhängen eine Welle der Empörung ausgelöst. Selbst in Kreisen der Linken, FDP und AfD hält man Taubers Vorschläge für nicht zielführend oder auch kontraproduktiv. Tatsächlich haben Bundesregierungen seit Gründung der BRD in drei Fällen versucht, Artikel 18 auf politische Gegner (sämtliche ausschließlich aus dem nationalen Spektrum) anzuwenden. In allen drei Fällen jedoch hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge zurückgewiesen. Somit sind Taubers Drohungen nichts weiter als Wasser auf den Mühlen jener systemkritischen Kräfte, die im Kontrast zum Meinungsmonopol der herrschenden Eliten für eine Stärkung von Bürger- und Freiheitsrechten stehen. Es zeigt sich jedoch erneut klar, dass es den Herrschenden nicht darum geht, herbeiphantasierte terroristische Bedrohungen zu bekämpfen, sondern der reine Tatverdacht eines Nationalisten im Fall Lübcke dazu genutzt wird, sämtliche politische Konkurrenz möglichst effizient auszuschalten.