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ZDF verweigert Ausstrahlung des “III. Weg”-Werbespots zur Europawahl

08.05.2019 - 05:00

Der gebührenfinanzierte Sender ZDF verweigert die Ausstrahlung des Werbefilms unserer Partei „Der III. Weg“ zur Europawahl. Klage wird zeitnah eingereicht.

Nachdem die ARD unseren Werbespot zur Europawahl ohne Zensur öffentlich ausstrahlte, ging man eigentlich davon aus, daß das ZDF sich an seinem öffentlich-rechtlichen Pendant orientiert und ebenfalls ohne zu murren seinen Pflichten nachkommt. Das ZDF und seine Juristen sind aber der Meinung, daß unser Werbespot nicht den Voraussetzungen des §11 Abs. 2 des ZDF-Staatsvertrages und den bekannten „Grundsätzen des ZDF“ entspricht. Der Inhalt unseres Werbefilms stelle angeblich „einen offenkundigen und schwerwiegenden Verstoß gegen Normen des Strafrechts dar“, da „in Deutschland lebende Ausländer kollektiv und pauschal als Terrortäter und Terrorverantwortliche dargestellt“ werden würden. Laut ZDF stört der Werbespot den öffentlichen Frieden, macht alle in Deutschland lebenden Ausländer böswillig verächtlich und greift deren Menschenwürde an und erfülle somit den Straftatbestand des §130 StGB.

Das ZDF bietet gleichzeitig aber großzügig an, einen zensierten Werbefilm einzureichen, der dann ggf. ausgestrahlt werden könnte.

Wir lassen uns aber nicht das „Maul“ verbieten und werden versuchen, unseren rechtlichen Anspruch auf Wahlwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen vor Gericht einzuklagen.

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