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Lichtermarsch in Plauen – Fackeln wurden gerichtlich genehmigt

27.10.2018 - 08:35

Zu der Demonstration gegen Überfremdung und ausufernde Gewalt am Montag, den 29. Oktober 2018 in Plauen, dürfen Fackeln verwendet werden. Nachdem die Versammlungsbehörde dies verboten hatte, konnte dagegen erfolgreich geklagt werden.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass Demonstrationen der Partei „Der III. Weg“ in der Vergangenheit stets friedlich verlaufen sind und gegen Überfremdung und Ausländerkriminalität auf die Straße gegangen wird und nicht, wie von Hetzern und Lügnern behauptet, aufgrund eines Geburtstages oder gar wegen Juden.

Mit solchen perfiden Behauptungen versuchen die, scheinbar von geistiger Idiotie geplagten Damen und Herren, denen wir diese katastrophalen Zustände zu verdanken haben, Unsicherheit zu streuen, damit die Bürger unserer Demonstration fernbleiben.

Wir Plauener lassen uns aber nicht mehr blenden. Am Montag wird ein weiteres Mal gezeigt, dass wir in Plauen sprichwörtlich die Schnauze voll haben!

Fackeln werden zum Lichtermarsch ausreichend vorhanden sein, damit jeder die Möglichkeit bekommt, die wenigen gutmenschlichen Betroffenheitsvisagen am Straßenrand gut auszuleuchten.

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