Politische Verfolgung in Österreich
Die Freude über die Regierungsbeteiligung war groß, der Kater danach dürfte es mittlerweile für so manchen Patrioten auch sein. Zwar kam es zu einer leichten Verschärfung der Migrationspolitik, doch bisher macht die Regierung aus ÖVP und Freiheitlichen vor allem mit Repressionen gegen Nationalisten und Neoliberalisierungsprojekten wie dem 12-Stunden-Tag auf sich aufmerksam. Eine radikale Opposition müssen sie dabei nicht fürchten, die radikale Linke ist schließlich selbst Teil des Systems und die nationale Opposition wird seit Jahrzehnten mittels drakonischer Strafen und harter Verfolgung klein gehalten.
Während hierzulande die Repressionsschrauben immer neue Stufen erreichen, hat die politische Verfolgung in Österreich bereits Tradition und scheinbar die höchste Stufe erreicht. Immer wieder machen Gesinnungsstrafen auch im hiesigen Blätterwald Schlagzeilen. Die Fälle Gottfried Küssel und Wolfgang Fröhlich machen hierbei nur die Spitze des Eisberges aus, auch der aktuell laufende Prozess gegen den österreichischen Ableger der liberalen Identitären Bewegung reiht sich nur in eine lange Reihenfolge von Gerichtsverfahren ein, die mit dem Strafrecht politische Oppositionelle verfolgen.
Im Mittelpunkt der Verfolgungsprozesse steht dabei das 1947 erlassene Verbotsgesetz, dem Verfassungsrang zukommt. Auf dessen Grundlage erfolgte die Verfolgung von ehemaligen Angehörigen der NSDAP und anderer nationalsozialistischer Organisationen, wobei der Rechtsgrundsatz des Rückwirkungsverbots einfach ausgesetzt wurde. Doch das Verbotsgesetz hatte nicht nur rückwirkenden Charakter, vor allem sollte das Gesetz jede neue nationalsozialistische Betätigung im Keim ersticken. Schnell wurde daraus ein allgemeiner Gummiparagraf, der jegliche nationalistische politische Arbeit drakonisch bestraft.
So ist mittlerweile nicht nur nationalsozialistische Politik, sondern schon allein deutschnationale, also auf den Zusammenschluss von der Bundesrepublik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Politik ein Grund für eine Haftstrafe. Die Liste der Vereinsverbote und Haftinsassen der letzten Jahrzehnte ist daher lang, zu den bekanntesten zählen sicherlich die „Aktion Neue Rechte“ (ANR) und die Nationaldemokratische Partei in Österreich.
In dem Dissidentenprozess gegen die ANR wurde unter anderem Folgendes von dem Richter vorgebracht: „Ersteres Programm enthält ein Bekenntnis „zur biologischen Substanz und ererbten Veranlagung des Menschen, zur biologischen Verschiedenheit von Menschen, Völkern und Rassen, zum elitären Prinzip der Natur und zur politischen Vertretung dieses Bekenntnisses“, ferner „zur deutschen Nation als politisch bindender Einheit“, die Forderung nach „nationaler Einheit und Freiheit für die ganze deutsche Nation auf ihrem gesamten Lebensraum einschließlich jetzt fremdbesetzter Gebiete“ und nach Ausrichtung jeder politischen Entscheidung auf die Anliegen der gesamten „deutschen Nation sowie die entschiedene Ablehnung des Begriffes einer österreichischen Nation unter Bekenntnis zum deutschen Charakter dieses Gebietes“.
Dass für diesen und ähnliche Prozesse auf einmal andere Standards gelten als bei normalen Prozessen ist fast schon überflüssig zu erwähnen, zu sehr kennt man solch ein Vorgehen von der Gesinnungsjustiz hierzulande. Aktuell läuft ein Prozess gegen Ultras von Dynamo Zagreb, von denen mehrere in Österreich leben, wegen einer vorgeworfenen Verherrlichung des Ustascha-Staates. Der Prozess vor dem Geschworenengericht wird voraussichtlich im Herbst starten. Mittlerweile werden also nicht mehr nur unliebsame Meinungen von Österreichern zur eigenen Politik, sondern auch von Ausländern zu ausländischen Staaten und Regierungsformen verfolgt.
Selbst das bloße Sammeln von NS-Devotionalien kann einen inzwischen in ein Gefängnis bringen. Immer wieder gibt es auch Versuche, das Verbotsgesetz auf die europäische Ebene zu heben. Die Beobachtung des Verbotsgesetzes zeigt auch wiederholt Fälle des Einknickens der FPÖ, der wohl die Verfolgung von radikalerer Opposition aus dem „eigenen Lager“ nicht ganz unwillkommen ist. Kein Wunder daher auch, dass es unter einem FPÖ-Innenminister in diesem Jahr zu Durchsuchungen bei mehreren deutschnationalen Studenten- und Schülerverbindungen kam.
Die politische Verfolgung in Österreich bleibt daher ein Problem, das radikale nationale Strukturen zu beachten haben, da es wohl der führende Repressionsstaat gegen Nationalisten in ganz Europa ist. Eine Beschäftigung damit kann daher auch für die zu erwartende Verschärfung der Verfolgung in anderen Ländern vorbereiten. Daneben ist es für das Verständnis der spezifisch österreichischen Anforderungen an den politischen Kampf unerlässlich, sich mit diesem Themenkomplex zu beschäftigen.
Für eine vertiefte Beschäftigung mit der Thematik empfiehlt sich das Standardwerk von Andreas Thierry : Politische Verfolgung in Österreich, Entstehung und Anwendung des sogenannten „NS-Verbotsgesetzes“, 2010, ISBN 978-3-9811680-5-1