Nach Abschiebung mit “Schüleraustausch-Visum” zurück in die BRD
Nachdem das Auswärtige Amt die Visaanträge für die aus Nepal stammende Bivsi und ihre Eltern übermittelte, kann trotz Abschiebung Bivsis in Begleitung ihrer Eltern nun über ein “Schüleraustausch-Visum” nach Deutschland zurückkehren. erfolgen. Laut Landesintegrationsminister Joachim Stamp (FDP) “handelt [es] sich hier um einen Einzelfall, der keinesfalls verallgemeinert werden kann.” und anschließend behauptet dieser laut spiegel doch tatsächlich : “Bivsi ist in Deutschland geboren und aufgewachsen – sie ist de facto ein deutsches Kind.” Im Anschluss an das gefakte “Schüleraustausch-Visum” könne laut nordrhein-westfälischen Integrationsministerium die Nepalesin auch noch ein Studium oder einer Ausbildung in Deutschland absolvieren.