Düsseldorfs Bürgermeister Geisel handelte rechtswidrig
Düsseldorfs Bürgermeister Geisel handelte rechtswidrig
Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) handelte mit seiner “Licht aus!”-Aktion bei einer Dügida-Kundgebung in Düsseldorf rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az 10 C 6.16) hob damit ein vorangegangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster auf. Auch der Aufruf als Bürgermeister, an einer Demonstration gegen Dügida teilzunehmen, war rechtswidrig. Dieses Urteil ist somit richtungsweisend.