Kündigung wegen Lesens von „Mein Kampf“ in Mittagspause rechtens
Kündigung wegen Lesens von „Mein Kampf“ in Mittagspause rechtens
Selbst in seiner Freizeit wird es jetzt schon einem Ordnungsamt-Mitarbeiter zum Fallstrick, daß er in seiner Mittagspause eine Originalausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ liest. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam gehalten, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von „Adolf Hitler, Mein Kampf“ […]