Union-Fan bei Berliner Polizei unerwünscht
Union-Fan bei Berliner Polizei unerwünscht
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jüngst in einem Verfahren, daß wer öffentlich seine Sympathie für eine angeblich gewaltbereite Hooligan-Gruppierung bekundet, nicht in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufgenommen werden darf. Vor dem Gericht klagte ein 1991 geborener Polizist, der Fan des traditionsreichen Fußball-Club von Union Berlin ist. Er bewarb sich zuvor für den gehobenen Dienst der […]