Juristische Fußangeln zum Stichwort „Kollektivbeleidigung“
Juristische Fußangeln zum Stichwort „Kollektivbeleidigung“
Ein Beispiel besonderer juristischer Spitzfindigkeit sind die Urteile, die zur sogenannten Kollektivbeleidigung zu den Straftatbeständen der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) ergangen sind. Hierfür gilt folgendes: Das Opfer einer Volksverhetzung ist jede nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, oder Teile der Bevölkerung, also zahlenmäßig nicht unerhebliche […]