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Eilmeldung: Ursula Haverbeck zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt

01.04.2022 - 18:01

Im Berufungsprozess vor dem Berliner Landgericht wurde die 93-jährige Ursula Haverbeck zu einem jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. In dem Prozess wurden die Berufungen gegen zwei Urteile aus den Jahren 2017 und 2020 verhandelt. Die erste Verurteilung zu sechsmonatiger Haftstrafe  wg. Volksverhetzung war erfolgt, weil Ursula Haverbeck 2016 auf einer öffentlichen Veranstaltung in einer Berliner Gaststätte mehrfach den Holocaust geleugnet haben soll. Im Jahr 2018 soll Ursula Haverbeck in einem Interview mit dem Volkslehrer den Holocaust erneut geleugnet haben. Dafür gab es vom Amtsgericht Tiergarten im Jahr 2020 ein Jahr Haft. Die 93-Jährige mußte schon  zwischen 2018 und 2020 zweieinhalb Jahre lang in Bielefeld einsitzen, weil sie ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nahm.

Die Partei „Der III. Weg“ kämpft für Meinungsfreiheit

Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für den Abbau des Überwachungsstaates und die Stärkung der Meinungsfreiheit ein. Die Justiz und Polizeibehörden dürfen nicht für politische Zwecke instrumentalisiert werden. Die immer weitergehenden Knebelungen und Gängelungen, vor allem gegen heimatverbundene Deutsche, müssen umgehend beendet werden. So fordern wir in Punkt Fünf unseres Parteiprogramms die „Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte“.

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