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Durchsuchungen bei „Goyim Partei Deutschland“

25.07.2020 - 13:00

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Betreiber und mutmaßlichen Mitglieder der antijüdischen Netzpräsenz „Goyim Partei Deutschland“ erhoben. Laut Bundesanwaltschaft haben die beiden mutmaßlichen Administratoren der Internetpräsenz, Fadi J. und Marcus B., den Holocaust bezweifelt und „antisemitische“, „rechtsextreme“ und nationalsozialistische Ideen verbreitet. Bei der Netzpräsenz handelt es sich um einen Blog sowie eine Seite auf dem sozialen Netzwerk Vk. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Anhaltspunkte für eine tatsächliche Vereinigung wurden, neben dem Blog, nicht benannt.

In der Folge kam es nun zu koordinierten Hausdurchsuchungen in mehreren Bundesländern, in den Niederlanden und der Schweiz. Begründet wurde das unverhältnismäßige Vorgehen damit, dass bei Juden sonst der Eindruck entstehen könnte, dass ihre Rechte nicht geschützt werden. Wie zerbrechlich dieser Eindruck sein muss, wenn ein insularer Blog diesen gefährdet, ist bemerkenswert.

Der selbsternannte „Rechtsstaat“ wird also plötzlich vom Papiertiger zum reißenden Raubtier, wenn bei Juden der Eindruck erweckt wird, dass man sich ungestraft negativ über sie äußern dürfte. Dann kann man problemlos länderübergreifende Polizeieinsätze gegen winzige Internetblogs initiieren und daraus kriminelle Vereinigungen „ermitteln“. Dieselben Richter, die zuvor noch Kinderschänder und fremdländische Kriminelle mit Samthandschuhen angefasst haben, verteilen dann plötzlich drakonische Strafen für Äußerungen. Das zeigt die Prioritäten der Etablierten und sollte die Unvorsichtigen mal wieder erinnern, welche Risiken durch die Teilnahme an derartigen unmoderierten Netzgruppen entstehen.

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