Skip to main content

der-dritte-weg

Richtiges Verhalten bei Ordnungswidrigkeiten (Corona-Zwangsmaßnahmen)

25.12.2019 - 10:02

1. Wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, bekommt ihr in den nächsten Wochen ein Anhörungsschreiben der zuständigen Behörde. Dieses Schreiben kann ignoriert werden.

2. Einige Wochen später kommt im Regelfall ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bescheid müsst ihr innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegen. Versendet den Einspruch per Einschreiben, damit ihr einen Nachweis habt.

Musterbeispiel:

Eure Adresse

Adresse der Behörde

Datum

Einspruch zu Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bescheid lege ich hiermit Einspruch ein. Im Falle einer Entscheidung durch Beschluss nach § 72 OWiG, widerspreche ich diesen bereits jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

3. Die Behörde prüft euren Einspruch und teilt euch wenige Wochen später mit, dass der Bescheid aufrecht erhalten bleibt. Der Fall geht dann zur Staatsanwaltschaft und später vor Gericht.

4. Da die Gerichte völlig überlastet sind, werden Verfahren öfters ohne Verhandlung eingestellt. Kommt es zum Beispiel dazu, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden möchte, teilt dem Gericht unbedingt mit, dass nicht auf eine Hauptverhandlung verzichtet wird.

5. Irgendwann kommt es zur Hauptverhandlung. Ob ihr einen Anwalt hinzuziehen möchtet, ist natürliche eure Entscheidung. Euch muss bewiesen werden, ob ihr gegen die Corona-Zwangsverordnung verstoßen habt.

6. Solltet ihr verurteilt werden, könnt ihr dagegen eine Rechtsbeschwerde einlegen. Das OLG prüft dann die Entscheidung.

 

Noch keine Kommentare.

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2500 begrenzt.
Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.