Bundesverfassungsgericht: Bildungsministerin Wanka verstößt gegen Neutralitätsgebot
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat mit ihrer AfD-Anfeindung gegen das Grundgesetz verstoßen. Auf der Weltnetzseite des Ministeriums wurden Forderungen nach einer „Roten Karte“ für die Alternative für Deutschland (AfD) veröffentlicht, da diese eine Kundgebung im November 2015 in Berlin unter dem Motto „Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen“ veranstaltete, und damit habe nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Bundesbildungsministerin das Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, machte nochmal deutlich, daß staatliche Organe nicht dazu berechtigt seien, Bürger zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Demonstrationen von politischen Parteien zu veranlassen. Gleiches gilt übrigens auch für Bürgermeister bzw. einzelne Regierungsmitglieder. Diese dürfen auch in der Ausübung ihres Amtes nicht zu Gegenprotesten beispielsweise gegen nationale Aufmärsche aufrufen, außer sie agieren als Privatpersonen. Laut Verfassungsgericht äußerten sich diese immer dann in „regierungsamtlicher Funktion“, wenn sie dazu etwa Pressemitteilungen oder die offizielle Weltnetzseite eines Ministeriums nutzten oder in Briefen Staatssymbole und Hoheitszeichen verwendeten.
Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvE 1/16