Anspruch auf Stadthalle auch für verfassungsfeindliche Parteien
21.05.2017 - 09:16
Das hessische Verwaltungsgericht hat im Streit der NPD gegen die Stadt Büdingen entschieden, daß diese Anspruch auf eine Halle für eine Wahlkampfveranstaltung hat. Siehe hierzu: Büdingen muss der NPD eine Halle geben