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Anspruch auf Stadthalle auch für verfassungsfeindliche Parteien

21.05.2017 - 09:16

Das hessische Verwaltungsgericht hat im Streit der NPD gegen die Stadt Büdingen entschieden, daß diese Anspruch auf eine Halle für eine Wahlkampfveranstaltung hat. Siehe hierzu: Büdingen muss der NPD eine Halle geben

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