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Afghanischer Vergewaltiger: Dank Bewährungsstrafe weiter frei

27.07.2022 - 05:00

In Neustrelitz in Mecklenburg ist es zu einem Justizskandal gekommen. Ein Afghane hatte eine 11-Jährige im Schlossgarten von Neustrelitz brutal vergewaltigt. Nun ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und befindet sich weiterhin auf freiem Fuß. Kein Einzelfall: Meistens werden kriminelle Ausländer, die schwerste Gewalttaten begangen haben, mit milden Strafen „belohnt“. Ein krasses Sinnbild für eine Justiz, die Deutsche hingegen für Bagatelldelikte hart bestraft. „Der III. Weg“ will das ändern!

 

Lebenslanges Leid für deutsches Mädchen

Der Schlosspark in Neustrelitz ist ein idyllischer Ort. In dem barocken Lustgarten aus dem 18. Jahrhundert befinden sich prunkvolle Statuen und prachtvolle Alleen. Ein romantischer Ort! Doch für eine 11-Jährige Deutsche wurde dieser Ort zur Hölle auf Erden. Sie war von einem Afghanen unter dem Vorwand, sie kennenlernen zu wollen, in den Park gelockt worden. Doch der Ausländer vom Hindukusch vergewaltigte das Mädchen brutal. Nun fand der Prozess gegen den Täter statt.

Der Täter ist aus Afghanistan als sogenannter „unbegleiteter Flüchtling“ eingereist. Sein Alter kann nicht genau bestimmt werden, vorgeblich ist der Afghane 16 Jahre alt. Er verfügt über keine Ausweisdokumente und so beruht das Alter des kriminellen Ausländers auf einer Schätzung. Das skandalöse Urteil: Ein Jahr Haft auf Bewährung. Und: Der Staatsanwalt legte nicht einmal Rechtsmittel ein. So ist der Afghane also weiterhin auf freiem Fuß und könnte dem Mädchen jederzeit wieder in Neustrelitz begegnen.

Das Opfer wiederum muss ein Leben lang unter dem Horror, den ihr der Täter zugefügt hat, leiden. Dem Täter hingegen stehen alle Wege offen. Eine Abschiebung hat er nicht zu befürchten, da sich die Asyl-Lobby gegen Abschiebungen von Vergewaltigern nach Afghanistan stark macht. Nicht einmal das ohnehin milde Hafturteil muss der rassefremde Schänder nun fürchten. Ein wahrhaftiger Skandal.

Doch dabei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Vielmehr ist der Fall beispielhaft für die Kuscheljustiz, die kriminelle Ausländer in Deutschland erfahren. So erinnert der Justizskandal von Neustrelitz an den Fall Khodai R. Der 23-jährige Afghane war im vergangenen Jahr zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt worden. Er hatte im September 2018 mit zwei Komplizen eine 11-Jährige vergewaltigt. Noch einen Monat vor seinem Prozess hatte der bestialische Afghane einen schlafenden 13-Jährigen sexuell missbraucht. Dennoch musste auch dieser Täter keine Haftstrafe antreten.

In Hamburg hatten fünf offenbar ausländische Täter eine Gruppenvergewaltigung begangen. Das Opfer: Eine 14-Jährige. Auch hier setzte es für drei der fünf Täter zunächst nur eine Bewährungsstrafe. Erst die fehlende Reue der Angeklagten sorgte dafür, dass ein Berufungsgericht letztlich zwei der Täter doch noch zu Freiheitsstrafen verurteilte. Auch hier sind die Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren noch zu niedrig angesetzt. Zudem stellt die Abschiebung in Fällen von kriminellen Ausländern stets die bessere Option dar, im Verhältnis zu Gefängnisaufenthalten auf Kosten des deutschen Steuerzahlers.

 

Harte Strafen für Deutsche

Dass die deutsche Justiz auch anders kann, zeigen Inhaftierungen aufgrund der Verweigerung, die Zwangsabgabe der Staatsfunkanstalten anzuerkennen. Bekanntestes Beispiel ist der Westfale Georg Thiel. Der Deutsche wurde für mehrere Monate in Erzwingungshaft gesteckt, weil er sich geweigert hatte, seine Rundfunkzwangsabgabe abzuführen. Doch Thiel steht nicht allein: Viele Weitere sehen sich der Repression ausgesetzt, weil sie mit dem Rotfunk nichts zu tun haben möchten. So wurde 2016 die damals 46-jährige Sieglinde B. im Frauengefängnis Chemnitz eingesperrt, weil sie die „Rundfunkgebühr“ verweigert hatte. Zuvor war sie öffentlichkeitswirksam von ihrem Arbeitsplatz weg verhaftet worden. Ebenso exemplarisch für deutschfeindliche Gesinnungsjustiz sind die zahlreichen Strafen aufgrund von „Volksverhetzung“ und anderen Meinungs- und Propagandadelikten. Hier erfahren Jahr für Jahr tausende Deutsche die „volle Härte des Rechtsstaates“, weil sie einen unliebsamen Facebook-Post veröffentlicht haben oder ein falsches Bild in eine Chatgruppe gestellt haben.

Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für mehr Gerechtigkeit ein. Deshalb fordert die nationalrevolutionäre Bewegung auf der einen Seite die konsequente Abschiebung von kriminellen Ausländern und die Einführung der Höchststrafe bei Kindesmissbrauch. Fremde Verbrecher haben hier nichts verloren! Auf der anderen Seite setzt sich „Der III. Weg“ auch für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Gesinnungsparagrafen sind ersatzlos zu streichen und auch die Rundfunkzwangsabgabe muss abgeschafft werden. Die BRD-Justiz ist eine volksfeindliche Besatzungsjustiz, ihre Richter sind in den meisten Fällen befangen. Der nationalrevolutionäre Rechtsstaat wird sich konsequent für die Schaffung eines Deutschen Rechts einsetzen, das allein die Aufgabe hat, in jedem Fall Schaden vom Gemeinwohl unseres Volkes abzuwenden!

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