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Asylflut: Grenzöffnung erfolgte ohne Rechtsgrundlage

22.09.2017 - 14:44

Juristen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags konnten in ihrem Gutachten keine klare Rechtsgrundlage zur Öffnung der deutschen Grenze für Asylanten im Herbst 2015 finden. Die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Asylanten hätten abgewiesen werden müssen, berichtet die “Welt” unter Berufung auf das Dokument.

Die Bundesregierung hat somit einen bewußten Rechtsbruch begangen.

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