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Auflagen für den Trauermarsch "Ein Licht für Dresden" in Wunsiedel

13.02.2015 - 19:03

Folgende Auflagen wurden seitens der Behörden erlassen:

1. Die Erwähnung von Rudolf Heß in jeglicher Form ist untersagt.

2. Es ist untersagt, jeglichen Bezug zu Rudolf Heß herzustellen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der Formulierung ?Wir gedenken dem Stellvertreter? oder das Skandieren von Rufen, die akustisch eine Assoziation zu dem Namen Heß herstellen, wie z.B. ?yes, yes, yes?

3. Es ist untersagt, Erich Priebke in jeglicher Form zu erwähnen oder einen Bezug zu ihm herzustellen.

4. Die Anzahl der mitzuführenden Fackeln wird auf 1 pro 3 Versammlungsteilnehmer beschränkt.

5. Es ist unzulässig, Transparente an Kanthölzern mit einer Kantenlänge von mehr als 2 x 2 cm, an Rundhölzern mit einem Durchmesser von mehr als 2 cm oder an Metallstangen anzubringen. Hölzer dürfen eine Maximallänge von 2 m nicht überschreiten.

6. Seitentransparente dürfen eine Länge von maximal 3 m und eine Höhe von maximal 1 m haben. Zwischen mehreren mitgeführten Seitentransparenten muss ein Mindestabstand von 3 m eingehalten werden.

7. Das Mitführen von Hunden während der Versammlung ist untersagt.

8. Die Teilnehmer der Versammlung dürfen keine Stahlkappenschuhe tragen.

 

Trauermarsch am 14. Februar 2015 in Wunsiedel (Oberfranken)
Treffpunkt: Busbahnhof Wunsiedel um 16.00 Uhr

Aufruf zum Trauermarsch

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