Berliner Presse räumt ein: Nationalsozialisten als Väter der Mietpreisbremse
In aktuellen politischen Debatten um bezahlbaren Wohnraum und sozialer Wohnungspolitik ist der Begriff der Mietpreisbremse zu einem unverzichtbaren Bestandteil geworden. Deutschland nimmt innerhalb der gesamten EU einen traurigen Spitzenplatz als das Land mit der niedrigsten Wohneigentumsquote von 45% ein. Das heißt, in keinem anderen Land der EU leben mehr Menschen zur Miete und sind damit den durch den Liberalkapitalismus verursachten Preiserhöhungen auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt ausgesetzt. Wenigstens in diesem Punkt haben die Regierenden gehandelt und im Jahr 2015 eine Mietpreisbremse eingeführt, um zu verhindern, dass die immer weiter steigende Zahl an Menschen ohne eigenem Wohneigentum und mit geringem Einkommen von den Mietbelastungen erdrückt werden.
Doch wie sehr sich die etablierten linksliberalen Parteien mit ihrem pseudosozialen Anstrich auch rühmen, so ist diese Regulierungsmaßnahme nichts Neues und wurde auch schon vor der Gründung der BRD auf deutschem Boden praktiziert, wie die „Berliner Zeitung“ neulich in einem Artikel vom 10.09.18 zugeben musste. Genauer gesagt im Jahre 1936, als die damalige nationalsozialistische Regierung einen Mietpreisstopp verhängte, nachdem der allgemeine Wohnungsmangel dazu führte, dass immer mehr Vermieter die Mietpreise nach oben trieben und bereits im Jahre 1932 ganze Mietstreiks auslösten. Die Berliner Zeitung räumt in dem Artikel offen ein, dass sich die „neue Richtung“ nach der nationalsozialistischen Machtübernahme in der Losung „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ manifestierte und von der neuen Regierung fortan ein klassenübergreifender Kampf gegen „Mietwucher und unsoziale Kündigung“ sowie „liberalistisch-kapitalistische Auswüchse der unsozialen Elemente unter den Haus- und Grundbesitzern“ geführt wurde, der wie bereits erwähnt in der Mietpreisbremse von 1936 gipfelte.
Reichsminister Hermann Göring wird in dem Artikel mit den Worten zitiert: „Der Hauseigentümer, der unbarmherzig und skrupellos arme Volksgenossen um Nichtigkeiten willen obdachlos macht, hat den Schutz des Staates in diesem seinem Treiben verwirkt.“ In den Jahren zwischen Machtübernahme und Mietpreisstopp haben vor allem die zahlreichen neuen Eheschließungen, die, wie die Berliner Zeitung zugeben muss, dem „wirtschaftlich furiosen Start“ und der aktiven Familienförderung seitens der NS-Regierung geschuldet waren, dazu geführt, dass die Nachfrage nach Wohnraum anwuchs. Dementsprechend sensibel reagierte man beim Reichkommissariat für Preisüberwachung auf Klagen von Mietern über steigende Mieten. Auch der damalige Referent für Mietenpolitik in der Preisbehörde, Herrmann Lampe, wurde von der Berliner Zeitung folgendermaßen zitiert: „Der NS-Staat wird für alle Zeit die Wirtschaft führen und deshalb auch Anspruch auf Festsetzung der Mieten erheben.
Eine Mieterhöhung ohne Gegenleistung des Vermieters kann es in einem nationalsozialistischen Staat nicht geben.“ Um den Wohnraummangel in den Griff zu bekommen, wurde im November 1940 übrigens ein weiterer Schritt getan, den sich heutige linke Parteien irrigerweise auf ihre Fahnen schreiben. Der soziale Wohnungsbau wurde unter der Führung Robert Leys unter dem gleichnamigen, neu geschaffenen Reichskommisariat in Angriff genommen, um Volkswohnungen zu schaffen, die bestimmten festgelegten Voraussetzungen in Größe, Ausstattung und Preis genügen mussten, wobei der bereits ausgebrochene Zweite Weltkrieg diese ehrgeizigen Pläne bald vereiteln sollte. Nach dem von außen gewaltsam herbeigeführten Zusammenbruch des Reiches und des NS-Staats wurde die Mietpolitik der Nationalsozialisten im Übrigen in einem der nachfolgenden teildeutschen Nachkriegssystemen nahtlos fortgesetzt. In der DDR galt das Gesetz zur Deckelung der Mietkosten ohne wesentliche Veränderungen bis zum Schluss im Jahre 1990.