Anspruch auf Stadthalle auch für verfassungsfeindliche Parteien
Anspruch auf Stadthalle auch für verfassungsfeindliche Parteien
Das hessische Verwaltungsgericht hat im Streit der NPD gegen die Stadt Büdingen entschieden, daß diese Anspruch auf eine Halle für eine Wahlkampfveranstaltung hat. Siehe hierzu: Büdingen muss der NPD eine Halle geben