Erlangen: Haftstrafe für Iraker im Dienst der Ausländerbehörde wegen illegalen Einschleusens
Vor dem Amtsgericht im mittelfränkischen Erlangen wurde ein irakischer Ex-Mitarbeiter der Ausländerbehörde verurteilt, weil er mit hoher krimineller Energie an der Einschleusung von illegalen Migranten aus Syrien und dem Irak beteiligt gewesen sein soll. Möglich wurde dies durch das Verschaffen von gefälschten Aufenthaltstiteln, die der Iraker in seiner Funktion als Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde erstellen konnte. 16 Fälle konnte das Gericht dem Ausländer schließlich nachweisen.
Wegen Einschleusens von Ausländern sowie weiterer Delikte wurde der 39-jährige Iraker zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Ausländer im Dienst der deutschen Behörde hatte seine Position in dem Amt schamlos ausgenutzt und insgesamt 16 illegalen Einwanderern gefälschte Aufenthaltsgenehmigungen besorgt. Neben einer Syrerin, deren Visum bereits mehrere Male schon abgelehnt worden war, waren weitere syrische Glücksritter sowie Landsleute aus dem Irak die Nutznießer des Betrugs.
Der Ex-Mitarbeiter der Ausländerbehörde, der selbst als Kind über eine Schlepperbande nach Deutschland eingereist war, ging bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente mit hoher krimineller Energie vor. Es wurden von ihm Datensätze – teils verstorbener und ausgereister Asylbewerber – überschrieben, Fotos ausgetauscht und zur Verschleierung sogar das Passwort einer Kollegin ausgespäht. Aufgeflogen ist der Schwindel nicht etwa durch eine Kontrollinstanz, sondern lediglich durch den Hinweis eines aufmerksamen Auszubildenden, dem mehrere Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren und der dann den Stein und schlussendlich die Ermittlungen der Polizei ins Rollen gebracht hatte.
Ob der Iraker lediglich seinen Teil zum großen Bevölkerungsaustausch beitragen wollte oder ob auch noch andere Motive vorlagen – Indizien sprachen dafür, dass er für seine hochkriminellen Schleuserdienste ca. 25.000€ kassiert haben soll – konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Der kriminelle Iraker wird voraussichtlich auch keine Abschiebung in sein Heimatland befürchten müssen.
Nun mag die Ausländerbehörde dies als Einzelfall herabspielen und im Nachgang von guten Schutzmechanismen sprechen, die derartige Vorfälle meist verhindern, dennoch ist unklar, wie hoch die Dunkelziffer ist und wie viele illegale Migranten durch Kontaktleute in der Ausländerbehörde offizielle Dokumente erhalten.
Eine logische Schlussfolgerung aus diesem Vorfall wäre, künftig keine Mitarbeiter mit Migrationshintergrund und auch keine politisch vorbelasteten Personen, die in der Vergangenheit durch Umvolkungsphantasien aufgefallen sind, in Behörden arbeiten zu lassen, die Zugang zu derart sensiblen Datenbanken und Dokumenten haben.