Ist das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ sinnvoll?
In Bayern kommt man als aufmerksamer Zeitungsleser und Nutzer sozialer Netzwerke an einem Thema derzeit nicht vorbei: „Rettet die Bienen“. Für das Volksbegehren unter dem griffigen Slogan startet heute am 31. Januar 2019 die Einschreibefrist. Die Werbung für das Vorhaben ist bunt, professionell gestaltet und wirkt mit der Biene als Sympathieträger nachhaltig auf den Betrachter. Doch was steckt hinter dem maßgeblich von der „Ökologisch-Demokratischen Partei“ (ödp) und den volksfeindlichen „Grünen“ initiierten Volksbegehren? „Wo alle einer Meinung sind, wird meistens gelogen“, wobei „alle“ hier gar nicht korrekt ist. Es gibt nämlich durchaus auch kritische Stimmen. Gerade konventionelle Landwirte, aber auch Bio-Landwirte, sehen sich durch die durch das Volksbegehren angestrebten Gesetzesänderungen massiv benachteiligt und sind der Ansicht, dem Bienen- und Artenschutz wird hier ein Bärendienst erwiesen.
Natur- und Umweltschutz kann nicht ohne die tatkräftige Unterstützung der Landwirte funktionieren. Die von dem Volksbegehren angestrebten Gesetzesänderungen wenden sich nach Ansicht der Bauern einseitig und populistisch gegen die Landwirte. Wenn man das Gesetz konsequent gestalten würde, müsste man nach Ansicht der Bauern zum Beispiel auch die privaten Gartenanlagen erfassen. Die Gärten der Deutschen verwandeln sich nämlich zunehmend in sterile Rasenlandschaften, die von Roboterrasenmähern dauerhaft getrimmt werden oder in monotone Stein-Garten-Wüsten. Diese sind ebenfalls ein nicht unerhebliches Problem für das „Flaggentier“ des Volksbegehrens, die Biene. Die großflächige Bodenversiegelung durch Industrie- und Gewerbeflächen kommt in den angestrebten Gesetzesänderungen ebenfalls nicht zur Sprache, genauso wie Auswirkungen auf die Natur durch steigende Freizeitaktivitäten in sensiblen Bereichen. Einzelne Vorgaben sind zudem nach Ansicht der Landwirte realitätsfremd.
Die Argumente der Landwirte gegen das Volksbegehren
Die Hauptkritikpunkte gerade von Landwirten (auch Bio-Landwirte) sind – neben der Kritik an dem irreführenden Titel „Rettet die Bienen“ auch in den konkreten Regularien begründet. Nach der Ergänzung des Art. 3 mit Abs. 4 soll unter anderem festgeschrieben werden, dass es bei der landwirtschaftlichen Nutzung verboten ist, ab dem Jahr 2020 Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Dies sorgt bei vielen Landwirten für Kopfschütteln. Das Walzen der Wiesen nach dem Winter ist notwendig, da durch den Frost die Wiese oft auffriert und dadurch die Grasnarbe angehoben wird. Das Walzen stellt den Bodenschluss der Grasnarbe wieder her. Da sich das Wetter jedoch in der Regel nicht an feste Termine hält, selbst dann nicht, wenn diese im Bayerischen Naturschutzgesetz festgeschrieben werden, ist die Eingrenzung nach dem Datum realitätsfremd. Wenn demnach bis zum 15. März die Wiesen noch von Schnee bedeckt sind, ist ein Walzen schlichtweg nicht möglich und nach dem Abtauen per Gesetz verboten. Die Folge wäre, dass die Grasnarbe so auf großen Flächen keinen Anschluss an den Boden bekommt und das Wachstum der Pflanzen nachhaltig behindert ist. Ebenso verhält es sich mit der Vorschrift, die erste Mahd der Wiesen vor dem 15. Juni durchzuführen. Ein Richtwert, der sich zum Beispiel an der Höhe des Bewuchses messen würde (z.B. ab einer bestimmten durchschnittlichen Wuchshöhe), wäre hier wesentlich sinnvoller. Auch die Bodenbrüter halten sich nicht stur an die Datumsangaben, die ein Gesetz vorgibt.
Finanzielle Aspekte
“Den Bauern geht es nur ums Geld”, ist nicht nur auf dem Dorf ein oft gehörter Ausspruch. Auch bei dem Widerstand gegen das Volksbegehren ist dies einer der Kritikpunkte. Für einige der dort geforderten Ergänzungen und Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes gibt es momentan Fördermittel, wenn die Bauern die entsprechenden Vorgaben auf freiwilliger Basis umsetzen. Den freiwilligen Selbstverpflichtungen des Bayerischen Kulturlandschafts- (KULAP) oder des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) hat sich übrigens jeder zweite bayerische Bauer unterworfen. Sind die Vorgaben jedoch gesetzlich verankert, bricht diese Förderung natürlich weg, denn für das Befolgen von Gesetzen gibt es keine finanzielle Gratifikation, es ist schlichtweg verpflichtend. Nicht nur Kleinbetriebe würden bei dem Wegfall dieser Förderung Schwierigkeiten bekommen.
Bio-Pflicht sinnvoll?
Daneben ist ein nachvollziehbarer Kritikpunkt, dass in der Gesetzesänderung verlangt wird, dass bis 2030 mindestens 30 % aller landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Anbaus bestellt – also zu Bio-Flächen – werden müssen. Hier ist das Problem, dass bereits heute der Bio-Markt „gesättigt“ ist. Das Angebot an Bio-Produkten übersteigt die Nachfrage der Verbraucher. Bei den Molkereien zum Beispiel ist ein Annahmestopp für Biomilch angesetzt, da die Nachfrage zu gering ist. Ein Umstieg auf Bio-Produktion ist für viele Landwirte aus diesem Grund nicht möglich und würde aus ihrer Sicht dem finanziellen Ruin gleichkommen, da die Produkte schlichtweg keinen Abnehmer finden. Ein folgender Preisverfall gefährdet des Weiteren die bestehenden Bio-Betriebe.
Als ungerecht und schwer umsetzbar wird die Verpflichtung aus Art. 19 zur Herstellung eines Biotopverbunds empfunden. Diese fordert ein „Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope“, welches „bis zum Jahr 2023 mindestens 10 % Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 % Offenland der Landesfläche umfasst.“ Nach welcher Vergabepraxis hier letztendlich Flächen zum Biotopverbund zusammengefasst werden, ist unklar und sorgt unter der Bauernschaft für Ängste.
Das grundlegende Verbot auf Grünflächen Pflanzenschutzmittel einzusetzen wird zudem ebenfalls als purer Populismus gesehen. Das Bekämpfen giftiger Pflanzen auf Futterwiesen mit Herbiziden wird dadurch auch verboten. Die giftigen Pflanzen werden so mit geerntet und gelangen in das Futter der Tiere. Ein totales Pflanzenschutzmittelverbot ist seit jeher ein beliebtes Steckenpferd bestimmter Kreise. Auch hier sollte man Abstand von populistischen Parolen nehmen und die Gesamtmaterie ganzheitlich betrachten, um mit entsprechenden Vorschriften einen vernünftigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglichen.
Grundintention gut – Gesetzesentwurf mangelhaft
Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt ist enorm wichtig und sollte auch durch sinnvolle Gesetze verpflichtend festgeschrieben werden. Die Kritikpunkte der Bauern machen aber schon auf ein Grundproblem aufmerksam, welches sich durch die Änderung des Naturschutzgesetzes nicht ausräumen lässt: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Produktion landwirtschaftlicher Güter hat nicht dem Kapital zu dienen und zu Lasten der Natur zu gehen. Der grundlegende Fehler ist hier im System mit seiner kapitalistischen Verwertungslogik zu sehen. Ohne die Abschaffung des naturfeindlichen Kapitalismus, hin zu einem raumorientierten deutschen Sozialismus als Unterbau, werden sich einige Probleme nicht beseitigen lassen.
Einige der im Volksbegehren mit dem irreführenden Namen „Rettet die Bienen“ angeführten Gesetzesänderungen sind nicht dienlich, die Artenvielfalt und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Die Last wird komplett auf die Landwirte abgewälzt. Ob die Unterstützung für das Volksbegehren ebenso breit wäre, wenn für Gartenbesitzer gefordert würde, ab einer Gartengröße von 200 m² auf mindestens 10 % der Fläche heimische Wildpflanzen anzusähen, die den Winter über stehen zu lassen sind, darf bezweifelt werden. Mit einer Unterschrift werden sich viele, die moralische Absolution holen, um guten Gewissens nach Hause gehen zu können, ohne die eigenen Angewohnheiten zu ändern und auch nur zu hinterfragen.
Die Gesetzesänderungen werden letztendlich dazu führen, dass gerade Kleinbetriebe weiter in Bedrängnis geraten und das Höfesterben weitergeht. Landwirtschaftliche Großbetriebe werden die, durch das Gesetz hervorgerufenen finanziellen Einbußen, aufgrund höherer Rücklagen in der Regel besser verkraften können. Damit wird langfristig das Gesetz eher zu einer Ausweitung von landwirtschaftlich-industriellen Großbetrieben führen. Ob dies im Sinne der Artenvielfalt und der Bienen ist, darf bezweifelt werden.
Natürlich ist es jedem freigestellt, ob er für das Volksbegehren unterschreibt. Die Art und Weise wie unter anderem abgehobene Politiker der volksfeindlichen Partei „Die Grünen“ das Thema populistisch ausschlachten, sollte jedoch auch zu denken geben. Nicht nur durch die großflächige Verschandelung der Landschaft mit Windrädern, welche eine nicht unerhebliche Anzahl an Vögel erschlagen (und somit der Artenvielfalt nicht gerade zuträglich sind), haben sich naturverbunden-gebene Politiker häßliche Denkmäler in der Landschaft gesetzt. Es sprechen einige Gründe dafür, dass die nun angestrebten Gesetzesänderungen zur Gewissenserleichterung gewisser Kreise und dem Wählerfang dienen, ohne der Artenvielfalt letztendlich nützlich zu sein und ihr sogar wohlmöglich schaden.


