T-Shirt mit Text „Refugees not welcome“ und der Zeichnung einer Hinrichtungsszene ist erlaubt
Es gibt hierzulande doch noch Gerichte, die die Meinungsfreiheit auch zugunsten von politisch unkorrekten Deutschen berücksichtigen. Das Oberlandesgericht Celle beschloss am 27.10.2017 zum Aktenzeichen 1 Ss 49/17 einen Freispruch in einem Strafverfahren, in dem es um § 130 StGB (Volksverhetzung) und sein Verhältnis zu Art. 5 GG (Grundrecht auf Meinungsfreiheit) ging. Der Angeklagte hatte nach […]