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Oberprex 47 – Beschlagnahmung war rechtswidrig

18.05.2023 - 09:44

Die Beschlagnahmung einer u. a. durch politische Aktivisten genutzten Immobilie im oberfränkischen Oberprex (Kreis Hof) war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am gestrigen Mittwoch, dem 17. Mai 2023 das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2020. Das Anwesen muss somit wieder der Eigentümerin übergeben werden.

Im Juli 2014 wurde das Haus in der kleinen oberfränkischen Ortschaft, die zur Gemeinde Regnitzlosau gehört, vom Bayerischen Staat beschlagnahmt. Angeblich wäre das Objekt Vereinseigentum vom inzwischen verbotenen „Freien Netz Süd“ gewesen. Dagegen zog die Eigentümerin vor Gericht und bekam nun, nach knapp neun Jahren, in einem Prozessmarathon Recht.

Unmittelbar nach dem Urteil war der Aufschrei etablierter Politiker groß. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann will unverzüglich an das Bundesinnenministerium herantreten, um das Vereinsgesetz abzuändern und eine erkannte „Lücke“ im Vereinsrecht zu schließen. Wenn sogenannte “demokratische” Vertreter dieses Staates vor Gericht verlieren, wird nicht von Fehlern oder Rechtswidrigkeit gesprochen, sondern versucht, Gesetze dem eigenen Duktus anzupassen. Das kennen wir ja bereits von den hochgelobten Wahlen in diesem Land, da wird auch gerne mal so lange gewählt, bis das Ergebnis stimmt. Wird jedoch ein Aktivist durch ein scheinbar rechtswidriges Gesetz verurteilt, werden ihre Gummiparagraphen zum Himmel gelobt. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf.

Der Fall Oberprex 47 zeigt, dass derartige staatliche Eingriffe keine Gültigkeit haben und dieses Urteil auch eine Warnung an die Gemeinde Hilchenbach darstellen sollte (https://staging.funkenflug.me/videos/zusammenschnitt-der-kundgebung-in-hilchenbach). Uns Nationalrevolutionäre zeigt es wieder mal deutlich auf, dass einem in dieser Welt nichts geschenkt wird. Alles muss erkämpft und erstritten werden, dafür braucht es einen starken Willen und Ausdauer. Ein ausführlicher Bericht folgt.

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