Rheinland: Verteilung im Kinderschändersumpf Bergisch Gladbach
Auch im Jahre 2020 sieht sich der Staat nicht in der Lage, durch eine konsequente Strafverfolgung von Sexualstraftätern und Kinderschändern den Schutz unserer Kinder zu garantieren. Der Prozess um den Missbrauch von Kindern im nordrhein-westfälischen Lügde ist noch nicht lange her, da erschüttert ein weiterer Fall von schwerem sexuellem Kindesmissbrauch das Rheinland, dessen Zahl fassungslos macht! Auf Hinweise von mehr als 30 000 Verdächtigte sind Ermittler inzwischen im Missbrauchskomplex „Bergisch Gladbach“ gestoßen. Das ZDF berichtete.
Viele dieser Männer haben in einer abartigen Tat auch ihre eigenen Kinder sexuell missbraucht und die Videos davon verschickt. Das jüngste Opfer war ein erst drei Monate altes Baby. Selbst erfahrene Ermittler kommen bei Sichtung des Videomaterials an die Grenze ihrer Belastbarkeit.
Immer wieder erschüttern solche Meldungen von grausamen Verbrechen an Kindern die Öffentlichkeit. Etwa 12.000 Ermittlungs- und Strafverfahren allein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es jährlich in Deutschland, zugleich erfahren Sexualstraftäter eine regelrechte Kuschelbehandlung vom Justizapparat, weshalb es in vielen Fällen zu Wiederholungstaten derer kommt, die nach unverständlichen Urteilen als „therapierbar“ angesehen wurden.
Für unsere nationalrevolutionäre Bewegung hat der Schutz der Familie, welche selbstredend Kinder miteinschließt, in allen Belangen oberste Priorität. Deshalb nutzten Aktivisten unserer nationalrevolutionären Bewegung des Stützpunktes Rheinland dieses Wochenende und verteilten zahlreiche Infoschriften mit unserer Forderung „Härtere Strafen für Kinderschänder“ an interessierte Bürger und Haushalte rund um das Rathaus von Bergisch Gladbach.
Unsere Partei „Der III. Weg“ fordert:
- Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen!
- Für Wiederholungstäter von Vergewaltigungs- und Missbrauchstaten ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden!
- Für Kindermörder ist bereits ab der Ersttat die Todesstrafe anzuwenden!
- Die Abschaffung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungs- und Missbrauchsdelikten, damit Täter auch nach Bekanntwerden von Taten, die länger zurückliegen, noch zur Rechenschaft gezogen werden können!
Nicht Täter, sondern Kinder und Opfer schützen!


