Siegen – Messermörder vom Fischbacher Berg zu milder Strafe verurteilt

Viel ist man aus der multikulturellen Republik bereits gewöhnt. Schlagzeilen über Ausländerkriminalität reihen sich an die Lügen der Volksverräter, sodass der Blick in die Tageszeitung viele Landsleute mehr oder weniger abstumpfen lässt. Doch selbst in diesen hochbrisanten Zeiten setzen die vom System herbeigeführten Auswüchse traurige Höhepunkte, welche auch die Bürger von Siegen hautnah erleben durften.
Bluttat am Fischbacher Berg!
So kam es am Donnerstagabend, dem 20. Juni, in der Universitätsstadt Siegen zu einer multikulturellen Bluttat. Im Bereich des Fischbacher Bergs gerieten ein 19-Jähriger und ein 15-Jähriger in Streit. Der 47-jährige Vater des 19-Jährigen kam zum Streit hinzu und wollte schlichten. Dies endete für den Familienvater tödlich. Der Jugendliche fügte seinem Gegenüber skrupellos und brutal mehrere Messerstiche in den Oberkörper zu, nach klarem Menschenverstand wohlwissend, dass diese tödliche Folgen haben könnten. Trotz notärztlicher Versorgung erlag der 47-Jährige im Krankenhaus seinen Verletzungen. In sämtlichen Presseartikeln wurde von einem 15-jährigen „Deutschen“ gesprochen, doch schaute man genauer hin, wurde klar, um welchen Täter es sich mal wieder handelte. Entgegen der politischen Korrektheit lautete der Name des Mörders Fadi A., ein typischer Name eines Deutschen eben. Erneut musste ein Deutscher einem multikulturellen Spross zum Opfer fallen und die Angehörigen sich der Verlogenheit und Niederträchtigkeit der Presse aussetzen. In der darauffolgenden Woche riefen regionale „III. Weg“- Aktivisten zu einer Kundgebung auf, um den Opfern der Politik eine Stimme zu geben. Es handelte sich dabei vielmehr um einen symbolischen Akt, die Zustände in diesem Land offenzulegen, der Systempresse nicht das Feld zu überlassen und entgegen der politischen Korrektheit für all jene auf der Straße einzustehen, die sich noch nicht trauen, in aller Öffentlichkeit ihre Meinung kundzutun, oder eben auch noch nicht bereit sind, die Augen für all jenes zu öffnen, das sich außerhalb ihrer eigenen vier Wände abspielt. (Hier geht es zum ausführlichen Artikel)
Das Urteil eine Verhöhnung der Opfer – Gericht sah keine Mordmerkmale
Am 5. Dezember fiel am Siegener Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit dann das Urteil für den jungen Libanesen durch Richterin Sabine Metz-Horst. Der 15-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von 7 Jahren. Mit diesem Urteil folgte die Amtsträgerin dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die scheinbar ebenso wenig Brisanz in dem Fall wie die Richterin erkennen konnte oder besser gesagt wollte. Versunken in offenbar dümmlicher Toleranzromantik sah das Gericht im Laufe des Prozesses auch keine Mordmerkmale gegeben. Einzig die Nebenklage hatte eine entsprechende Verurteilung gefordert. Zu allem Überfluss wurde dem bereits vor der Bluttat polizeibekannten Ausländer eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zugesprochen. Schließlich habe der 15-Jährige am Tattag unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden, denn er konsumierte Cannabis, und außerdem läge eine Störung des Sozialverhaltens vor. Ungeachtet der Schwere der Tat fand das Gericht wohlklingende Worthülsen und fabulierte von einem Erziehungsgedanken, welcher in der milden Strafe umgesetzt werden soll.
Das kranke Rechtsverständnis der BRD
Mit klarem Menschenverstand ist es nur schwer vorstellbar, dass eine vom Staat bezahlte Amtsträgerin nicht von Mordmerkmalen spricht, wenn ein polizeibekannter Jugendlicher mit einem wie selbstverständlich mitgeführten Messer mehrfach auf den Oberkörper eines über dreißig Jahre älteren Familienvaters einsticht und letztendlich aufgrund dieser Messerstiche an inneren Blutungen verstirbt. Es ist kaum zu fassen, dass im Jahre 2019 Drogenkonsum schuldmindernd wirken soll. Die oft angesprochene Kuscheljustiz gegenüber kriminellen Ausländern ist kein populistischer Vorwurf, sondern bittere Realität. Man möge sich gar nicht vorstellen, in welcher Härte geurteilt worden wäre, wenn das Opfer ausländische Wurzeln gehabt hätte und der Täter dem deutschen Volk angehörig wäre und dazu noch eine nicht systemkonforme politische Einstellung gehabt hätte. Vom medialen Interesse ganz abgesehen und pseudo humanistischen Geschwafel der Gutmenschen.
Dieser Richterspruch ist ein regelrechter Faustschlag in das Gesicht der Angehörigen. Während die Familie des Opfers ein Leben lang ohne den geliebten Ehemann und Vater auskommen muss, wird das vom Staat hofierte „Goldstück“ schon in wenigen Jahren wieder die Straßen unserer Heimat bereichern.
Dieser „Rechtsstaat“ ist am Ende!