Trotz zweifachen Kindesmißbrauchs: Afghane bleibt auf freiem Fuß!
Während Deutsche wegen sogenannten Meinungsdelikten, wie zum Beispiel das Anzweifeln von gewissen Ereignissen vor langer Zeit, mehrjährige Haftstrafen absitzen, erfreuen sich Zugewanderte oftmals einer Kuscheljustiz, die jedem anständigen Menschen die Zornesröte ins Gesicht treibt. Der neueste Fall spielte sich in Niedersachsen ab. Ein afghanischer Asylant ist am 28. Juli zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt worden. Erneut erhielt er eine Bewährungsstrafe.
Schon im Jahre 2018 lernte der damals 20-Jährige über soziale Medien ein elfjähriges, lernbehindertes Mädchen aus Langenhagen (Niedersachsen) kennen. Bei mehreren Treffen missbrauchte er die Elfjährige sexuell. Zwei weitere afghanische Verbrecher beteiligten sich damals an den Übergriffen. Als die Inklusionsschülerin sich an ihre Vertrauenslehrerin wandte, wurde Strafanzeige erstattet. Im Februar 2020 fand der Prozess statt. Der zuständige Richter des Landgerichts Hannover sprach damals laut Bild von einer “abscheulichen Vorgehensweise” und “schlimmen Straftaten”. “Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt.” Große Worte, auf denen keine Strafe folgte. Das Urteil war ein Witz. Khodai R. erhielt zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung.
Sein Vergehen war jedoch keine Einzeltat. Gut einen Monat vor dem damaligen Prozess hatte der afghanische Asylforder ein weiteres Mädchen sexuell missbraucht. Am frühen Morgen des 19. Januar 2020 schlich sich der Afghane in einem Dorf im Kreis Gießen in das Kinderzimmer einer schlafenden 13-Jährigen und “griff ihr in die Unterhose”. Die Familie des Mädchens erstattete Anzeige. Die Anklage lautete sexueller Missbrauch und sexueller Übergriff.
Während die 13-Jährige laut dem Anwalt der Familie in ein monatelanges Leiden gestürzt wurde und “ein Leben lang mit dem Ereignis umgehen muß”, fiel das Urteil in dem anschließenden Prozess gegen Khodai R. erneut milde aus. Am 28. Juli verurteilte das Gießener Amtsgericht den Afghanen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die, wie sollte es anders sein, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem soll er an sexualtherapeutischen Gesprächen teilnehmen und 1.000 Euro an den Verein “Wildwasser” mit seiner Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch zahlen. Der Staatsanwalt attestierte dem Angeklagten darüber hinaus eine “günstige Sozialprognose”. Er habe sich seit seiner Einreise nach Deutschland große Mühe gegeben und sei gut integriert. Er habe soziale Bindungen aufgebaut und stehe in einem geregelten Berufsverhältnis. Außerdem habe er bereits zwischen Februar und Mai 2020 drei Monate in Untersuchungshaft verbracht, begründete der Staatsanwalt das Urteil. Zudem argumentierte das Gericht, dass Khodai R. mit seinem Gehalt seine Familie in Afghanistan unterstütze und bei einem harten Urteil seinen ausländerrechtlichen Status verlieren könnte. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.