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Ungeimpfte sollen nach dem Willen von BRD-Politikern höhere Kassenbeiträge einzahlen

27.01.2022 - 10:00

Bereits jetzt diskutieren die Herrschenden schon, wie sie im Falle einer Corona-Impfpflicht ab diesem Jahr Sanktionen gegen Impfverweigerer durchsetzen könnten. Neben Strafzahlungen haben Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) zwei besonders perfide Vorschläge eingebracht. Sie wollen Deutsche, die sich bewusst einer Impfung mit den experimentellen mRNA-Präparaten widersetzen, mit höheren Beiträgen für die Krankenkassen belasten.

Begründet werden diese irrsinnigen Ideen damit, dass Ungeimpfte angeblich „immense Zusatzkosten für das Gesundheitssystem“ verursachen würden, da sie „Lockdowns provozieren“ und Geimpften Krankenhausbetten wegnehmen würden. Mit dieser hanebüchenen Argumentation unterstellen Holetschek und Palmer Ungeimpften, dass sie eine größere Belastung für das Gesundheitssystem wären, als Millionen von Rauchern, Alkoholikern, Drogensüchtigen, Sportverweigerern und Übergewichtigen, deren degenerierter Lebensstil das ursprünglich solidarische Prinzip der Krankenversicherung schon seit Jahren zu Lasten bewusst gesund lebender Menschen aushöhlt, ohne dass herrschende Politiker gegen diese Missstände Maßnahmen ergriffen hätten.

Dass nun ausgerechnet Ungeimpfte jene Gruppe sein sollen, die zum Verfall des Volksgesundheitsniveaus beitragen und höhere Behandlungskosten provozieren würden, ist nicht nur hanebüchener Unfug, sondern ein Schlag ins Gesicht aller bewusst Gesundlebenden, die ihren Körper nicht für Massenexperimente mit mRNA-Impfstoffen mit einer Notfallzulassung hergeben wollen. Immerhin haben der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Präsident der Bundesärztekammer die irrsinnigen Vorschläge von Holetschek und Palmer abgelehnt. Jedoch begründen sie das lediglich mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Einzahler als einzigen Indikator für die Beitragshöhe.

Das „Solidarprinzip“ in der kapitalistischen BRD richtet sich also nicht nach der Schuldfrage, sondern nach der alleinigen finanziellen Liquidität der Teilnehmer in der „Solidargemeinschaft“. An der Stelle, wo eine Sanktionierung wirklich gemeinschaftsschädlichen Verhaltens, wie bei exzessiven Drogen- und Alkoholmissbrauch sowie selbstverschuldeter körperlicher Verwahrlosung von Nöten wäre, hört man von den etablierten Funktionären und Politikern des Systems keine einzige mahnende Stimme.

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