War der Bankräuber von Hohenwarth ein Asylant?
Verschweigetaktik statt einer informativen Öffentlichkeitsarbeit ist oftmals das Motto bundesdeutscher Behörden, wenn Fremdländer und speziell Asylanten als Tatverdächtige ermittelt werden. So höchstwahrscheinlich auch bei einem Fall, der sich in der beschaulichen Gemeinde Hohenwarth im Landkreis Cham (Bayern) vor Kurzem abgespielt hat.
Am Mittwochmorgen, den 10. Oktober, wurde dort ein Banküberfall verübt. Um 8.20 Uhr betrat ein mit einer Sturmhaube vermummter Mann die Filiale an der Hauptstraße und forderte mit vorgehaltener Waffe Geld vom Angestellten. Der kecke Bankangestellte verwickelte den Täter jedoch in ein Gerangel, worauf er aus dem Gebäude fliehen und um Hilfe rufen konnte. Unverrichteter Dinge ergriff der Täter schließlich ohne Beute die Flucht.
Die alarmierte Polizei leitete eine groß angelegte Fahndung ein, an der sich mehrere umliegende Polizeiinspektionen, die Bundespolizei und auch die tschechischen Behörden im nahen Grenzgebiet beteiligten. Kurz darauf wurde auch ein Tatverdächtiger ermittelt. Die Pressestelle berichtete über einen „24-jährigen Landkreisbewohner“, welcher vorübergehend festgenommen wurde.
Über die genauen Umstände, wer sich unter der Vermummung befand, schwieg sich die Behörde aus. Die weiteren Ermittlungen hat das zuständige Fachkommissariat der Kripo in Regensburg übernommen.
Ein Augenzeuge berichtete uns von der Festnahme beim Edeka-Markt in Arrach
Während sich die Politik auf ihre Landtagswahl konzentrierte, die Presse den Fall beiseitelegte und die Behörden weiter schwiegen, äußerten Bürger gegenüber Mitgliedern unserer Partei ihre Erkenntnisse. Danach handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Asylanten, der im nahe gelegenen Arrach untergebracht ist. Auch von der Festnahme bei einem Edeka-Markt in Arrach sowie einer Durchsuchung der Asylbehausung wurde uns berichtet. Grund genug, um noch einmal nachzuhaken.

Auch ein Foto vom Polizeieinsatz beim Edeka-Markt wurde uns zugesandt
Doch die Pressestelle der Oberpfälzer Polizei reagierte auf die Fragen eines freien Journalisten unserer Partei alles andere als offen. Auf die spezielle Nachfrage, ob es sich bei dem Verdächtigen um einen „Flüchtling“ handelt, wies der Pressesprecher hektisch auf den vermeintlichen „Schutz der Persönlichkeitsrechte“ hin und sprach lediglich von einem „24-jährigen Mann“. Auch auf Nachfrage, ob die Festnahme in einem Edeka-Markt erfolgte und eine Hausdurchsuchung stattfand, stellte sich der Beamte unwissend und faselte davon, dass er über genaue Details nicht Bescheid wüsste. Lediglich auf die Frage, ob der vermutliche Täter noch in Gewahrsam ist oder sich auf freiem Fuß befindet, merkte die Pressestelle an, dass er nach dem Verhör wieder laufen gelassen wurde.
Informationen durch die Polizeipressestelle – Fehlanzeige!
Eine berechtigte Information für die Öffentlichkeit schaut jedenfalls anders aus und die hektische wie suspekte Art des Pressesprechers, vor allem nach der Frage, ob es sich hierbei um einen Asylbewerber handelt, lässt zumindest stark vermuten, dass die Polizei die Hintergründe der Tat verschweigen will. Es wäre bei Weitem nicht das erste Mal, dass die fremdländische Herkunft eines Täters nicht genannt wird, um die tatsächliche Fülle ausländischer Kriminalität zu verschleiern.
Gerade im Hinblick auf die Landtagswahlen, welche nur wenige Tage nach dieser Tat stattfanden, hätte noch das ein oder andere Schäfchen die schwarze CSU-Herde verlassen können, um sich anderweitig umzusehen. Im Lamer Winkel, zu welchem Arrach unweigerlich gehört, sowie darum herum, sucht man bereits zunehmend Alternativen zum vorherrschenden volksfeindlichen Parteiensumpf. Vielleicht war dies auch Antrieb dafür, den wahren Umstand des Tatverdächtigen zu verschleiern.
„Der III. Weg“ bleibt am Ball
Die Partei „Der III. Weg“ wird auch bei diesem Fall dranbleiben und die Bevölkerung über die weiteren Erkenntnisse informieren, da es die Presse hierbei wieder vollkommen versäumt. Des Weiteren fordert „Der III. Weg“ eine hohe Transparenz zu Kosten wie Straftaten von Asylanten sowie allgemein fremdländischen Einwanderern. Selbstverständlich für den „III. Weg“ ist auch die konsequente Abschiebung straffällig gewordener Ausländer und die damit verbundene Verhängung eines lebenslangen Einreiseverbots, was durch kontrollierte Grenzen sichergestellt werden muss.
Hinweise aus der Bevölkerung zu diesem Fall nehmen wir gerne unter sp-ostbayern@der-dritte-weg.net oder unter der Infotelefonnummer 017620373230 entgegen.