Bundesschiedsgericht bestätigt Ausschluß von Andreas Kalbitz aus der AfD (+Video)
Letzten Sonnabend hat in Stuttgart das AfD-Bundesschiedsgericht im Hauptverfahren entschieden, daß Andreas Kalbitz die Parteimitgliedschaft entzogen wird. Somit wurde der von einem öffentlichen Gericht gekippte Parteiauschluß durch den Bundesvorstand wieder vollzogen, diesmal Satzungskonform durch das AfD-Bundesschiedsgericht. Andreas Kalbitz will nun um seine Parteimitgliedschaft zivilgerichtlich weiterkämpfen, denn die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sei laut eigener Aussage eine „hochpolitische Angelegenheit“. Aus seiner Sicht ist das “ein Stellvertreterkrieg, da bin ich ja nur eine Figur. Die Frage ist dann: Wer ist der Nächste?“
Der von Jörg Meuthen forcierte Rauswurf basiert neben der Mitgliedschaft von Kalbitz bei den Republikanern auf einer angeblichen Mitgliedschaft in der verbotenen Heimattreuen deutschen Jugend (HDJ). Beide Organisationen stehen auf der „Unvereinbarkeitsliste“ der AfD. Seine frühere REP-Mitgliedschaft bestreitet Kalbitz nicht, aber die in der HDJ schon. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in einem internen Bericht die “Familie Andreas Kalbitz” als ehemaliges Mitglied der Organisation mit der Mitgliedsnummer “01330” bezeichnet. Diese Mitgliedschaft bestreitet Kalbitz laut der “Zeit” in Form einer eidesstattlichen Erklärung und erfährt dabei Unterstützung durch den ehemaligen HDJ-Führer Sebastian Räbiger. Dieser gab laut der “Zeit” ebenfalls in einer eidesstattlichen Erklärung bekannt, daß im damals genutzten “Vereinsverwaltungsprogramm GS Verein” keine Unterscheidung zwischen “Interessenten, Anwärtern, Mitgliedern” und “bloßen Beziehern des vom Verein herausgegebenen Jahreskalenders, bloßen Beziehern der Vereinszeitschrift oder sonstigen Personen, deren Daten eingepflegt wurden“, gemacht wurde. Weiter heißt es: “Die Tatsache, dass einer Person von dem Programm eine solche Nummer zugewiesen worden ist, bedeutet daher nicht, dass diese Person Mitglied der HDJ war.”
Der thüringische AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke bezeichnete den Beschluss in einer Videobotschaft als ein rein politisches Urteil und Akt der Willkür. Der entstandene Schaden sei aus seiner Sicht sowohl ideell, als auch materiell. Der Prozess habe die Partei bislang schon rund 50.000 Euro gekostet.
https://www.youtube.com/watch?v=soeG8x376SA