Gerichtsentscheid: 15-jährige darf sich gegen den Willen der Eltern spritzen
Die emotionalen Achterbahnfahrten, gepaart mit Freefall-Launenhaftigkeit sowie Kopfschütteln verursachende Tobsuchtsanfälle dürften wohl allen Eltern eines solchen pubertierenden weiblichen Exemplars bekannt sein. Eine hohe Toleranzschwelle, starke Nerven und eine gehörige Portion Vertrauen sind da das oberste Gebot der Stunde. Mitunter werden wir als Eltern heranwachsender Kinder auf eine harte Probe in Sachen Erziehung gestellt. Jeder, der schon mal sein Herz bei anderen Eltern über die Unzulänglichkeiten des eigenen Nachwuchses ausgeschüttet hat, bekam nicht selten zur Antwort, daß es noch schlimmer kommen wird. Meisten kommt es auch schlimmer.
Damit das liebe Töchterchen oder auch Sohn mit 14 oder 15 nicht schon dermaßen die Sau rausläßt, haben wir mindestens mal bis zum 18. Geburtstag des Sprösslings die Hand drauf, in Form des Sorgerechts. Das Sorgerecht beinhaltet u. a. die Aufenthaltsbestimmung des Kindes, Entscheidungen über Ausbildung und Erziehung, Freizeitgestaltung, den Umgang des Kindes und die Verwaltung des Vermögens. Dieses wiederum kann aber auch vom Jugendamt entzogen werden. Alle schädigenden Handlungen eines Elternteils wären Gründe für den Entzug des Sorgerechts. Die Entziehung selbigens wird selbstverständlich nicht dazu verwendet, um dem Nachwuchs einen größeren Entscheidungsspielraum einzuräumen. Da wird dann den Eltern schon in Erziehungsfragen vertraut. Wäre da nicht die unsägliche Corona-Schutzimpfung, die ja nach neuesten Erkenntnissen auch gar keine ist.
Denn genau diese Impfung, die nebenbei bemerkt weder nebenwirkungsfrei noch ansteckungsschützend ist, hat sich nun eine erst 15-jährige vor Gericht erstritten. Sie wollte sich unbedingt dem Risiko einer Impfung aussetzen, offenbar angestachelt durch aufdringliche Impfwerbung und Herdenzwang. Die umsichtige Mutter war strikt dagegen. Es folgte eine Gerichtsverhandlung der Tochter gegen die Mutter. Die Tochter gewann in erster und auch in zweiter Instanz. Eine strikte Ablehnung der Impfung stellt den Missbrauch des Sorgerechts dar, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken und machte die Mutter entscheidungs- und mundtot. Der allein sorgeberechtigten Mutter wurde daher das Sorgerecht in dieser Frage entzogen.
Als Akt der Selbstbestimmung, der in besonderem Maße beachtlich sei, bezeichnete das Gericht den Wunsch nach einer Impfung. So oder ähnlich wäre es durchaus auch möglich gewesen, die Impfpflicht bei Schülern gegen den Willen der Eltern durchzusetzen. Sorgerecht entziehen, impfen, Sorgerecht zurück. Geschlechtsumwandlung? Sorgerecht entziehen, Operation, Sorgerecht zurück. Eltern haben eine nationale Gesinnung? Sorgerecht entziehen…