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„Hasskriminalität“ im Netz: Künftig möglicherweise 150.000 Verfahren pro Jahr?

31.01.2020 - 05:00

„Hasskriminalität“ ist ein Wort, das bereits seit geraumer Zeit kursiert. Doch bis jetzt gibt es keinerlei Definition davon, was sich dahinter konkret verbirgt. Deshalb ist dieser vermeintliche Tatbestand auch besonders gut dazu geeignet, die Meinungsfreiheit noch weiter einzuschränken. Insbesondere in den sozialen Netzwerken soll zukünftig noch radikaler durchgegriffen werden.

Der Deutsche Richterbund drängt bereits seit Langem auf eine Verschärfung der Regeln gegen „Hasskriminalität“ im Netz. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn etwa beklagte eine „faktische Strafbarkeitslücke“, weil eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe von Nutzerdaten bei sozialen Netzwerken fehle. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will deshalb nun mit einem neuen Gesetz nachbessern.

 

150.000 neue Verfahren pro Jahr

Wird das Gesetz verabschiedet, drohen bis zu 150.000 neue Strafverfahren jährlich. „Ein erheblicher Teil davon wird anschließend auch die Strafgerichte beschäftigen“, prognostizierte Rebehn gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Mit dem bestehenden Personal dürfte dieses Pensum allerdings schwer zu bewältigen sein. Deshalb fordert Bundesgeschäftsführer Rebehn sage und schreibe 400 neue Staatsanwälte und Strafrichter, um Deutsche, die per Kommentar in sozialen Netzwerken vermeintlich über das Ziel hinausschießen, anhand von Gummiparagraphen zu verurteilen.

 

Meinungsfreiheit soll noch weiter eingeschränkt werden

Äußerungen, die heute noch als freie Meinungsäußerung vom Grundgesetz geschützt sind, sollen nach dem Willen von Sven Rebehn künftig strafrechtlich geahndet werden. „Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen“, sagte er. Außerdem forderte er dahingehend „eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz“ – als würde es keine anderen Probleme im Land geben.

Um die Strafverfolgung zu vereinfachen, sollen die Ermittlungsbehörden zukünftig auch Zugriff auf Daten, die den Zugang zu Onlinediensten ermöglichen, wie zum Beispiel Passwörter, erhalten. Dieser Vorstoß stößt allerdings nicht flächendeckend auf Zustimmung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnte etwa vor „gravierenden Eingriffen in Grundrechte“.

 

 

 

 

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