Justizirrsinn in Österreich – Nationalistischer Musiker „Mr. Bond“ zu 10 Jahren Haft verurteilt (+Video)
Nahezu täglich werden in der Republik Österreich Verfahren an Geschworenengerichten abgehalten. Meistens geht es da um lustige und weniger lustige Bildchen, die per WhatsApp versandt wurden, Grußformeln in der Öffentlichkeit, politisch unkorrekte Unterhaltungen in der Straßenbahn und ähnliches mehr. Besonders absurd ist die strafrechtliche Verfolgung von Bildern von Eiernockerln. Die besonders in Süddeutschland beliebte und bekannte Speise soll bekanntlich die Lieblingsspeise von Adolf Hitler gewesen sein. Ein Foto davon auf Facebook rund um den 20. April, und schon ist man mit bis zu 20 Jahren Haft bedroht. Österreichische Aktivisten nennen die Republik deshalb auch nur mehr den Eiernockerlstaat.
Doch was sind das überhaupt für Gesetze, die den Staatsanwaltschaften quer durchs Land so viel Arbeit bereiten? Einerseits wäre da wie bereits erwähnt das am 08.05.1945 erlassene Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz). Die Stammfassung des Verbotsgesetzes war als zeitlich und personell begrenztes Ausnahmegesetz konzipiert, was der besonderen Situation des Jahres 1945 geschuldet war. Ein Großteil der Bestimmungen ist heute nicht mehr in Geltung. Die durch das Nationalsozialistengesetz vom 06.02.1947 eingefügte Strafbestimmung und die Formulierung des auch heute noch am häufigsten zur Anwendung kommenden § 3g dieses Gesetzes, der als Generalklausel konzipiert ist, sind zutiefst menschenrechtswidrig und verletzen obendrein das rechtsstaatliche Prinzip in seinem Wesenskern. Selbst der Oberste Gerichtshof entschied anlässlich einer nicht öffentlichen Verhandlung über eine Nichtigkeitsbeschwerde (12 Os 29/92 – 7) die „subsidiäre Strafvorschrift“ des § 3g Verbotsgesetz hätte eine „dürftige Kontourierung (sic!) ihres gesetzlichen Tatbilds“.
Dem schließen sich auch Universitätsprofessoren an, so zum Beispiel Univ.-Prof. Dr. Theodor Rittler, welcher zu einem vernichtenden Urteil kommt. Für ihn ist der § 3g Verbotsgesetz von „größter Unbestimmtheit und uferloser Weite, man kann sagen: Ohne Tatbild“. Es ist bezeichnend, dass gerade nach dieser Bestimmung die meisten politischen Prozesse in Österreich geführt werden.
So auch aktuell gegen ein Brüderpaar aus Kärnten. Während der eine als Rapper unter seinem Künstlernamen Mr. Bond bekannt ist, soll sein jüngerer Bruder eine Internetseite namens „Judas Watch“ zu verantworten haben. Der nationalistische Rapper Mr. Bond wurde beinahe im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt und wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Sein jüngerer Bruder fasste vier Jahre unbedingt aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das Brüderpaar erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Wie der Richter in der Urteilsbegründung darlegte, sei die von der Staatsanwaltschaft angenommene „besondere Gefährlichkeit“ des in rechtsextremen Kreisen populären „Mr. Bond“ nicht von der Hand zu weisen. Dessen Songs seien „ein paar Hunderttausendmal“ im Internet heruntergeladen worden. Diese Nachfrage sei „gerade für junge Zuhörer“ attraktiv und lade „zur Nachahmung ein“, meinte der Richter. Bei einer Strafdrohung von bis zu 20 Jahren erscheine die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen.
Das laut dröhnende Schweigen sogenannter Alternativmedien und der FPÖ zu diesem Unrecht ist bezeichnend für die Situation in Österreich. Während es sich gewisse Gestalten an den Futtertrögen des Systems gemütlich gemacht haben, werden Nationalisten mit drakonischen Strafen bedroht und sind einer miesen parteilichen Justiz ausgesetzt. Unser Platz ist auch weiterhin an der Seite unserer deutschen Brüder, unserer Kameraden in Österreich.
Freiheit für alle Nationalisten! Weg mit dem Verbotsgesetz!
Videoquelle: t.me/infodeutschoesterreich